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Urteil während der Steuerhinterziehung der Coronavirus-Maske

Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.

Das Landgericht Hamburg wird voraussichtlich am Mittwoch (14 Uhr) sein Urteil in einem Prozess wegen Steuerhinterziehung durch den Transport von Corona-Schutzmasken verkünden. Vier der fünf Angeklagten sollen beim Versand von Masken an das Bundesgesundheitsministerium Umsatzsteuer in Millionenhöhe nicht ordnungsgemäß abgeführt haben. Ihnen droht eine Anklage wegen Steuerhinterziehung. Einem fünften Angeklagten wird Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung als Steuerberater vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hat laut einem Gerichtssprecher eine Freiheitsstrafe von ein bis fünf Jahren und drei Monaten beantragt.

Laut Anklageschrift sollen der 23-jährige Autohausbesitzer, sein 31-jähriger Bruder und seine gleichaltrigen Geschäftspartner mehr als 23 Millionen Schutzmasken an die verschickt haben Gesundheitsamt. Das Bundesgesundheitsministerium zahlte 109 Millionen Euro, davon 17 Millionen Umsatzsteuer. Die Angeklagten sollen 4,5 Millionen Euro hinterzogen haben. Der Prozess beginnt am 17. Dezember 2021.

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