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Urteil über AfD-Klage gegen Artenschutzgesetze

AfD:Blick auf das Parteilogo bei einem AfD-Bundesparteitag.
Blick auf das Parteilogo bei einem AfD-Bundesparteitag.

Mehr als vier Jahre nach dem Inkrafttreten des bayerischen Artenschutzgesetzes will der Verfassungsgerichtshof sein Urteil über die Klage der AfD verkünden. Die Abstimmung zur Umsetzung des Volksbegehrens «Rettet die Bienen» war 2019 kaum vorbei, da drohte die AfD-Fraktion im Landtag schon mit der Klage. Sie fordert vom Gericht, beide Gesetze und damit eine Vielzahl von Regelungen für den Natur- und Artenschutz sowie die Landwirtschaft für nichtig zu erklären. Die Urteilsverkündung ist am Mittwoch für 10.30 Uhr terminiert.

Nach der mündlichen Verhandlung im Juli war nicht erkennbar, in welche Richtung das Urteil gehen wird. Nur eines wurde klar: In der Entscheidung geht es auch um sehr grundsätzliche Fragen für die direkte Demokratie im Freistaat.

Konkret begründet die AfD ihre Klage mit vermeintlichen Verfassungsverstößen im Gesetzesverfahren und im Zulassungsverfahren für das Volksbegehren. So sei das Volksbegehren vom Innenministerium nicht ausreichend auf seine Zulässigkeit geprüft worden, hieß es.

Außerdem kritisierte die Klägerseite, dass im Volksbegehren kein Termin für das Inkrafttreten, sondern die Blanketformulierung «tritt am …. in Kraft» genannt wurde. Der Termin sei dann erst im weiteren Verfahren ergänzt worden. Dadurch sei das Volksbegehren verändert worden, was aber qua Verfassung nicht zulässig sei. Die AfD sieht ferner unter anderem das Grundrecht auf Eigentum verletzt, da den Bauern vorgeschrieben würde, was sie auf ihrem Land machen sollten.

Die Juristen der Staatsregierung, des Landtags, der Ministerien und auch der Initiatoren des Volksbegehrens wiesen die Forderungen unisono als unbegründet zurück. «Die AfD behauptet, es gehe ihr um Grundsatzfragen», sagte Jurist Martin Burgi, der unter anderem die Staatskanzlei vertrat. Aus seiner Sicht gehe es eher darum, die Initiatoren des Volksbegehrens, die Mitglieder des Landtags und die bayerische Verfassung zu diskreditieren. Das Volksbegehren und die Umsetzung seien «selbstverständlich rechtsgültig» gewesen.

Das Volksbegehren «Rettet die Bienen» war mit rund 1,75 Millionen Unterschriften das bisher erfolgreichste Volksbegehren in Bayern überhaupt. Die AfD hatte bereits während des Gesetzgebungsverfahrens keinen Hehl aus ihrer Ablehnung der Maßnahmen für einen besseren Artenschutz in Bayern gemacht.

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