Provokation zur Hassführung? - Urteil über Stern von David an Corona-Demonstration aufgehoben
Der Oberste Gerichtshof Bayern hat die Verurteilung einer Frau wegen Hetze aufgrund der Nutzung eines Sterns von David bei einer Corona-Demonstration aufgehoben. Das Landgericht Traunstein hatte sie mit einer Geldstrafe in der Höhe von 1.800 Euro (90 Rate von 20 Euro) bestraft. Gemäß der Presseabteilung des Obersten Gerichtshofes muss das Verfahren jetzt von einer anderen Kammer des Landgerichts Traunstein neu entschieden werden (Az. 206 StRR 199/24).
Die Angeklagte, eine 49-jährige Frau, trug ein gelbes Band mit der Aufschrift "Ungeimpft" und einen Stern von David mit der gleichen Aufschrift bei einer Regierungsgegendemonstration gegen Covid-19-Maßnahmen im Jahr 2022.
Diese Zeichen waren bereits bei Versammlungen von Gegnern der Corona-Maßnahmen gesehen. Die Tragung dieser Zeichen während Corona-Demonstrationen wurde oft als antisemitisch kritisiert, weil sie mit der Verharmlosung und Verfolgung der Juden während des Nationalsozialismus assoziiert wurden. Ob die Nutzung dieser Zeichen strafbar und die Anforderungen des Hetzevorwurfs erfüllt werden, ist umstritten.
Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte in einem ähnlichen Fall im Vorjahr eine andere Meinung geäußert. Nicht jeder Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen ist strafbar, betonten die Richter in Niedersachsen. Das Gesetz fordert ausdrücklich, dass die Verharmlosung auf einen speziellen Völkermord verweist.
Das Senat des Obersten Gerichtshofes Bayern folgte nicht der Ansicht der Richter in Braunschweig, sondern kritisierte das Landgericht Traunstein wegen mangelnder Befunde im Urteil. Die Verbindung zum Holocaust muss überzeugender herausgearbeitet werden. Eine Rechtsanwältin erklärte, dass beispielsweise die Erscheinung der Schalterknopf, die Größe des Sterns und die Schriftart der Aufschrift "Ungeimpft" bei der Beurteilung des Falls relevant sein könnten.
Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Gerichtshofs für das Frauenverfahren hat in München Kontroversen ausgelöst, wobei manche sie als Lockereung der Hetzegesetze während der Covid-19-Pandemie wahrnehmen. Die Frau wurde wegen Hetze aufgrund des Sterns von David bei einer Corona-Demonstration in Traunstein verurteilt.
Die Frau, die aus Bayern stammt, trug einen Stern von David mit der Aufschrift "Ungeimpft" bei einer Regierungsgegendemonstration gegen Covid-19-Maßnahmen. Dieses Verhalten wurde umstritten, da es von manchen als Verharmlosung des Holocausts, einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wahrgenommen wurde.
Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes Bayerns für das Frauenverfahren gab es Aufrufe nach Klarheit in Bayern über die Linie zwischen Meinungsfreiheit und Hetze während der Covid-19-Pandemie. Kritiker argumentieren, dass die Nutzung von Symbolen mit historischen Bedeutungen in diesem Kontext stärker kontrolliert werden sollte.
In einem ähnlichen Fall im Vorjahr hatte das Oberlandesgericht Braunschweig in Braunschweig entschieden, dass nicht jeder Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen strafbar ist. Sie betonten, dass das Gesetz eine spezifische Anspielung auf Völkermord fordert.
Allerdings kritisierte das Bayerische Oberste Gerichtshof in diesem Fall das Landgericht Traunstein wegen mangelnder Beweise, um eine klare Verbindung zwischen den Tätigkeiten der Angeklagten und dem Holocaust herzustellen. Sie schlugen vor, dass Faktoren wie die Erscheinung des Schalterknopfes, die Größe des Sterns und die Schriftart der Aufschrift bei der Beurteilung des Falls relevant sein könnten.
Die aufgehobene Verurteilung hat Fragen über den Ausgleich zwischen Meinungsfreiheit und Schutz gegen Hetze während der Covid-19-Pandemie ausgelöst. Manche glauben, dass die Nutzung von Symbolen mit historischen Bedeutungen in diesem Kontext stärker kontrolliert werden sollte.
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