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Urteil neun Jahre nach Totschlag auf Reiterhof rechtskräftig

BGH
Ein Hinweisschild vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Über neun Jahre nach der Tötung eines Ehepaars auf einem Reiterhof im Main-Kinzig-Kreis ist das Urteil gegen einen der Täter rechtskräftig geworden. Die Revision des verurteilten Mannes sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mit. Der damals 36-jährige Deutsche war im Juli 2021 vom Landgericht Frankfurt wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden. Sein Vater erhielt eine Strafe in der gleichen Höhe, er ist der Mitteilung zufolge mittlerweile gestorben.

Die beiden lebten zur Tatzeit auf dem Reiterhof in Maintal-Dörnigheim, der von einem Ehepaar betrieben wurde. Im Streit um Mietschulden tötete der Sohn im Juni 2014 den 57 Jahre alten Ehemann mit 20 Messerstichen, dann wurde die gleichaltrige Ehefrau von dem Vater erschossen.

Insgesamt gab es drei Urteile in diesem Fall. Die Freisprüche in den beiden ersten Verfahren am Landgericht Hanau hob der BGH jeweils wieder auf, den dritten Prozess verwies er ans Frankfurter Landgericht. Dort ging die Schwurgerichtskammer nicht wie die Hanauer Richter von einer Notwehrsituation aus, sie verurteilte Vater und Sohn wegen Totschlags. Beide Männer wurden nach dem Urteil noch im Gerichtssaal festgenommen.

Sie gingen gegen das Urteil in Revision, der BGH stellte das Verfahren gegen den verstorbenen Vater nun ein. Bei dem Urteil gegen den Sohn verkürzte er wegen einer Verzögerung im Revisionsverfahren die Haftdauer um drei Monate, diese gelten der Mitteilung zufolge als vollstreckt.

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