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Urteil nach Mord an 100-Jähriger ist rechtskräftig

Handschellen
Eine Hand hält Handschellen vor einen Streifenwagen der Polizei.

Das Urteil wegen Mordes an einer 100-jährigen Frau in Frankfurt ist rechtskräftig. Die Revision der Angeklagten sei als «offensichtlich unbegründet» verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag seinen Beschluss (Az. 2 StR 204/23) mit. Vom Frankfurter Landgericht war die Altenpflegerin im vergangenen November zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die heute 42-Jährige hatte den Erkenntnissen des Gerichts zufolge am 22. Januar 2022 die Seniorin, Tochter eines Frankfurter Ehrenbürgers, in deren Bett mit einem Kissen erstickt, um einen vorangegangenen Hausfriedensbruch und Diebstahlversuch zu verdecken. Zuvor hatte sich die Deutsche mit einem Nachschlüssel Zutritt zu der Wohnung im Stadtteil Sachsenhausen verschafft. In dem Prozess hatte die Frau keine Angaben zur Tat gemacht, ihre Verteidigung beantragte einen Freispruch.

Bei der Toten handelte es sich um die Tochter des Biophysikers sowie Frankfurter und Aschaffenburger Ehrenbürgers Friedrich Dessauer (1881-1963). Sie war als Übersetzerin, Lektorin und Buchautorin tätig gewesen.

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