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Urteil in einem Verhandlung wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Nach wortlichen Streitigkeiten ist ein obdachloser Mann verdächtigt, einem Mann zwei Tage später in Gesicht getroffen zu haben. Nun erwartet sich das Urteil des Richters.

Nach den Anklagen ist es nun Verhaftung oder Freisprechung
Nach den Anklagen ist es nun Verhaftung oder Freisprechung

Prozesse - Urteil in einem Verhandlung wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Vor dem Landgericht Frankenthal erwartet sich am heutigen Tag (9:00 Uhr) das Urteil in einem Verhandlungsfall wegen Tötungsdelikts. Der 30-jährige Angeklagte wird vorgeworfen, einer Jobcenter-Mitarbeiterin in Neustadt/Weinstraße im September 2023 mehrfach in den Kopf geprügelt zu haben, was deren Tod verursacht haben soll. Die Anklage sieht das Vergehen als beweisbar an und fordert eine Gesamtstrafe von sechs Jahren. Die Verteidigung hat sich für eine Freisprache für den Hauptvorwurf ausgesprochen. Die Strafen für weitere Anschuldigungen – wie Diebstahl, Sachbeschädigung und Verleumdung – sollen nicht mehr als neun Monate betragen.

Der 30-jährige Angeklagte, der sich vor Gericht in Frankenthal, Rheinland-Palatinate, wegen des Verdachts stellen muss, durch wiederholtes Körperverletzung im September 2023 eine Jobcenter-Mitarbeiterin getötet zu haben, steht vor Gericht. Sollte er schuldig befunden werden, kann der Gerichtsprozess zu einer Strafe von bis zu sechs Jahren führen, da sich um eine schwere Straftat handelt. Neben dem Todesverhandlung, bekannt als Todsverfahren im deutschen Recht, werden auch die nach dem Vorfall folgenden Folgen in Erwägung gezogen.

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