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Urteil im Streit um „Gorch Fock“ ist endgültig

Richterbank
Akten liegen in einem Gerichtssaal auf der Richterbank.

Eine gerichtliche Niederlage von Werft und Bund ist das Endergebnis im Streit um millionenschwere Forderungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Segelschulschiffs „Gorch Fock“. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat die Berufung gegen die Kündigung zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Der Rechtsstreit ist beendet. (Az V ZR 78/22)

Die Terminalfirma Bredo in Bremerhaven hat vom Bund 10,5 Millionen Euro für Arbeits- und Materialkosten gefordert. Die Werft war von 2015 bis 2019 auf dem Marineschiff „Gorch Fock“ tätig. Die Marine hingegen fordert 3,6 Millionen Euro Entschädigung wegen angeblicher Konstruktionsfehler. Beide Klagen hat das Landgericht Bremen Ende 2020 abgewiesen (Az. 4 O 1136/19).

Bredow Shipyard und die Bundesregierung reichten daraufhin Klage ein. Im Frühjahr 2022 wies das Oberlandesgericht Bremen beide Klagen im Berufungsverfahren ab. Es fand keine Grundlage für direkte Ansprüche der Werft oder des Bundes gegen die Werft (AZ 1 U93/20). Eine Berufung an den BGH ließ das Oberlandesgericht nicht zu – dagegen konnten Parteien durch sogenannte Nichtzulassungsbeschwerden vorgehen, was die Werft tat. Daher war das Urteil zunächst nicht rechtskräftig.

Rechtsstreitigkeiten sind ein Nebenschauplatz des langen Transformationsprozesses der dritten Familie. Die Baukosten stiegen von geplanten 10 Millionen Euro weiter an, bevor die ehemalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine Obergrenze von 135 Millionen Euro festlegte. Das Schiff wurde schließlich von der Lürssen-Werft übernommen und komplett renoviert und kehrte im September 2021 zur Marine zurück.

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