zum Inhalt

Urteil: Flüchtlinge können nur mit Zustimmung des Vermieters aufgenommen werden

München
Hätte seinen Vermieter vorher um Erlaubnis fragen müssen: Der Mieter hatte im März zwei Ukrainerinnen in seinem angemieteten Einfamilienhaus aufgenommen.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts München benötigen Mieter für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen in Mietwohnungen und -häusern die Erlaubnis ihrer Vermieter. Ein Mieter habe Mitte März zwei Ukrainerinnen in das von ihm gemietete Einfamilienhaus aufgenommen, die seither im Dachgeschoss des Hauses leben, klagte er. Vermieter wollen das verhindern. Am Dienstag wies ein Gericht eine vom Münchner Mieterbund unterstützte Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mieterbund kündigte an, das Urteil zu prüfen und gegebenenfalls Berufung einzulegen. Hoffentlich wird das Bundesgesetz klarstellen.

Will ein Mieter einen Teil des angemieteten Wohnraums untervermieten oder unentgeltlich einem Dritten überlassen, bedarf er grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters. Aber auch Mieter haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine solche Einwilligung – nämlich dann, wenn sie ein „berechtigtes Interesse“ geltend machen können. Humanitäre Hilfe gehörte laut Landgericht nicht dazu.

Kommentare

Aktuelles