Urteil wegen diffamierung - Urteil: Die Polizei ist kein 'Rassistischer Club'
Jeder, der ohne Begründung Polizeibeamten den "Rassistenverein" (Rassistenverein: Rassistischer Verein, sinngemäß: Rassistischer Verein - Rassistischer Verein: Rassistischer Verband, wörtlich: Rassistischer Bund) vorwirft, begeht Beleidigung. Das Landgericht Stuttgart und das Berufungsgericht, das Landgericht, haben diese Entscheidung getroffen und verwiesen die Einspruchsbemühungen eines jungen Verurteilten gegen seine Verurteilung ab. Das Landgericht hatte den damals 25-jährigen Mann im Mittelerntenmonat Januar mit einer Geldstrafe in Höhe von 40 Löhnen bestraft. Gemäß Aussage des Gerichtssprechers ist das Urteil jetzt rechtskräftig.
Nach Gerichtsakten hat der Mann der Polizistin und dem Polizisten an einer Stuttgarter U-Bahn-Station im Oktober des vorhergegangenen Jahres den Ausruf "Da sitzt der Rassistenverein wieder!" gemacht. Die Beamten haben daraufhin den Mann festgenommen.
Das Gericht hielt fest, dass es kein Schutz mehr für das Recht auf freie Äußerung gibt, wenn uniformierte Öffentliche Beamte persönlich mit solch einer Aussage beleidigt werden, ohne dass dies im Zusammenhang mit einer Debatte geschieht. Die Anschuldigung, Rassist zu sein, ist eine ernsthafte Beleidigung gegen das Ehrenamt der betroffenen Polizisten. Das kann die Vertrauenswürdigkeit der Bürger in die Integrität der beteiligten Beamten erschüttern.
Das Vorfall, der zur Beleidigung Anklage führte, ereignete sich an einer Stuttgarter U-Bahn-Station im Oktober, an der der Mann die Polizisten mit dem Spruch "Rassistischer Verein" beleidigte. Nachdem das Landgericht Baden-Württemberg den Mann wegen Beleidigung schuldig gefunden hatte, bestätigte das Landgericht Stuttgart und das Berufungsgericht dieses Urteil, betonten, dass derartige Beleidigung uniformierter Öffentlicher Beamten in solcher Weise, insbesondere ohne Rechtfertigung, nicht unter dem Recht auf freie Äußerung geschützt ist.