- Das Bundesregierung muss erneut in Gericht antworten, wegen seiner Umwelt- und Klimapolitik. Heute (10:00 Uhr) hört das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein Verfahren (Fallnummer: OVG 11 A 16/20) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Einhaltung europäischer Richtlinien für saubere Luft an.
- Genau in Einklang mit den EU-Zielen hat die Bundesregierung das Nationale Luftreinhalteprogramm (NLRP) verabschiedet, das verschiedene Maßnahmen umfasst, um Emissionen von Luftschadstoffen wie Ammoniak, Gerüststoffe, Schwefeldioxid und Stickstoffoxide zu reduzieren.
- Als EU-Mitglied ist Deutschland erwartet, seine Emissionsminderungsziele einzuhalten, aber die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Bedenken gegen die Ansicht der Bundesregierung, dass die umgesetzten Maßnahmen ausreichen werden, fordert hauptsächlich Verbesserungen im NLRP.
- Die Gerichtsverfahren der Bundesregierung hinsichtlich ihrer Umwelt- und Klimapolitik sind nicht einmalig, denn jetzt hört das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein ähnliches Verfahren über die Einhaltung europäischer Richtlinien für saubere Luft durch die Deutsche Umwelthilfe e.V.
- Im Einklang mit den EU-Zielen hat die Bundesregierung das Nationale Luftreinhalteprogramm (NLRP) verabschiedet, das verschiedene Maßnahmen umfasst, um Emissionen von Luftschadstoffen wie Ammoniak, Gerüststoffe, Schwefeldioxid und Stickstoffoxiden zu reduzieren.
- Als EU-Mitglied ist Deutschland erwartet, seine Emissionsminderungsziele einzuhalten, aber die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Bedenken gegen die Ansicht der Bundesregierung, dass die umgesetzten Maßnahmen ausreichen werden, und fordert hauptsächlich Verbesserungen im NLRP.
- Anfang Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung verpflichtet, ihr Klimaschutzprogramm zu überarbeiten. In zwei Verfahren, die von der DUH eingereicht wurden, hatten die Richter festgestellt, dass die anfänglichen Maßnahmen nicht ausreichen, um die von der EU festgelegten Klimaziele einzuhalten.
Saubere Luft - Urhanging ökologischer Prozess gegen Bundesregierung
Anfang Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung verpflichtet, ihr Klimaschutzprogramm zu überarbeiten. In zwei Verfahren, die von der DUH eingereicht wurden, hatten die Richter festgestellt, dass die anfänglichen Maßnahmen nicht ausreichen, um die von der EU festgelegten Klimaziele einzuhalten.