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Untervermietung: Es besteht das Risiko von Geldstrafen

Untervermietung: Es besteht das Risiko von Geldstrafen

Die Untervermietung einer Wohnung zur Erzielung zusätzliches Einkommens ist nicht ganz korrekt. Natürlich ist dies in Zeiten kontinuierlich steigender Preise eine recht vorteilhafte Option, aber der Hauptmieter sollte unbedingt darüber informiert werden.

Andernfalls könnten ernsthafte Probleme auftreten. Daher ist es besser, nur mit Zustimmung des Vermieters zu handeln.

Untervermietung einer Wohnung – eine direkte Vertragsverletzung

In der Hoffnung, dass der Vermieter nichts erfährt, kann man in eine unangenehme Situation geraten und schwerwiegende Konsequenzen erleiden.

Selbst für die Haltung bestimmter Haustiere kann der Vermieter drohen, den Vertrag zu kündigen. Natürlich wird der Mieter im Voraus darüber informiert.

Dasselbe gilt, wenn die Wohnung ohne seine Genehmigung untervermietet wird. Auf der Verbraucherplattform vermieter1x1.de steht, dass der Vermieter das Recht hat, den Mieter zu warnen, wenn dieser das Mietobjekt an Dritte weitergibt, ohne eine Erlaubnis.

Gemäß § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches müssen Vermieter normalerweise der Untervermietung zustimmen.

Es spielt keine Rolle, ob der Hauptmieter die gesamte Wohnung oder nur ein Zimmer untervermieten möchte. Wenn der Mieter lediglich plant, enge Verwandte bei sich aufzunehmen, ist keine Genehmigung erforderlich.

Untervermietung: Es besteht das Risiko von Geldstrafen. Foto: MART PRODUCTION / pexels.com

Der Vermieter kann jedoch seine Zustimmung zur Untervermietung verweigern, wenn der Mieter plant, die Wohnung an Touristen zu vermieten.

Wenn der potenzielle Untermieter den Frieden des Hauses stören wird und es klare Beweise dafür gibt, kann der Vermieter ebenfalls die Untervermietung verbieten.

Der Rechtsanwalt Alexander Walter von der Kanzlei Mundigl and Klimesch merkt an, dass bei der Untervermietung eines Objekts dem Mieter eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro droht. Der Grund dafür liegt darin, dass die Vermietung von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb als Verstoß gegen das Verbot der Zweckentfremdung angesehen wird.

Nach Informationen des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen gibt Punkt 12 des Zweckentfremdungsgesetzes konkrete Bestimmungen vor. In gefährdeten Gebieten, in denen es an Wohnraum mangelt, können die Gemeinden festlegen, dass Wohnungen nicht länger als fünf Jahre für andere Zwecke genutzt werden können.

Jemand, der mehr als 50 Prozent seiner Wohnung zu kommerziellen Zwecken Dritten zur Verfügung stellt, missbraucht seinen Wohnraum und kann mit einer erheblichen Geldstrafe belegt werden.

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