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Untersuchungskommission: Gewerkschaften legen Berufung beim Verfassungsgericht ein

Privatbank M.M. Warburg & CO
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Eine Koalitionsfraktion im Bundestag hat wegen der gescheiterten Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Steuerskandal der Wabao Bank Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nach Angaben vom Donnerstag will sie, dass das oberste deutsche Gericht entscheidet, dass die Entscheidung des Bundestags, mit der die Ernennung blockiert wurde, gegen das Recht verstößt, sich für Abgeordnete und Fraktionen zu bewerben.

CDU und CSU unterlagen in der Bundestagssitzung am 5. Juli aufgrund des Boykotts der Sozialdemokratischen Partei, der Grünen und der Koalition der Liberaldemokratischen Partei. Sie stimmten gegen den Vorstoß der Gewerkschaft, die daraufhin ankündigte, beim Bundesverfassungsgericht Berufung einzulegen.

​​Die Untersuchungskommission soll gegen Olaf Scholz als ehemaligen Hamburger Regierungschef, ehemaligen Bundesfinanzminister und jetzigen Kanzler ermitteln. Dem SPD-Politiker wird vorgeworfen, während seiner Amtszeit als Oberbürgermeister Einfluss auf die „Cum-Ex“-Steueraffäre der Hamburger Warburg Bank genommen zu haben. Er lehnt dies stets ab. Der gesamtstaatliche Schaden durch Cum-Ex wird auf mindestens 12 Milliarden Euro geschätzt. Mit Hilfe der Bank erhalten Anleger mehrfach eine pauschale Rückerstattung der Kapitalertragssteuer. Ein Untersuchungsausschuss des Hamburger Landtages hat eine Untersuchung der Angelegenheit eingeleitet.

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