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Untersuchungen für Regierungsbeamtenleave empty applicantion befördert

Das Vetternwirtschaft stippte sich während des Sekretärsbefgles mit der Widerstandiges des Regierungsrates und gründete einen Untersuchungsausschuss. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden jetzt eingestellt.

Darauf folgenden Untersuchungen des Landesrechnungshofes zur Personalpolitik der Landesregierung...
Darauf folgenden Untersuchungen des Landesrechnungshofes zur Personalpolitik der Landesregierung kam es zu einer Ermittlungen durch das Staatsanwaltschaft Erfurt. Das Verfahren wurde jedoch jetzt eingestellt.
  1. Die Opposition in der Thüringer Landesregierung unter Führung von Bodo Ramelow (Linke) war mit massiven Anschuldigungen in Sachen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre konfrontiert. Nun hat das Staatsanwaltschaftsamt Erfurt die Ermittlungen gegen die Thüringer Staatskanzlei eingestellt. Darauf schließen sich Informationen der dpa hin.
  2. Die Ermittlungen richteten sich auf die Vermutung, dass Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) oder die Kabinettsminister seiner Regierung Veruntreuung gegenüber dem Staat begangen hätten, indem sie nicht ausreichend qualifizierte Staatssekretäre ernannt haben, die angeblich für diese Ämter nicht geeignet waren. Laut dpa-Informationen wurde die Verfahren wegen Mangels an strafrelevanten Handlungen beendet. Weitere Ermittlungen zur Ernennung von Beamten oder anderen Führungspositionen laufen noch.
  3. Ramelow reagierte erleichtert. "Es gibt kein Anzeichen für strafrelevante Handlungen," erzählte er der dpa in Erfurt. Es gab kein ernsthaftes Verletzen der Pflichten und kein Veruntreuen.
  4. Das Ausgangsdokument für die Ermittlungen war eine Revision des Thüringer Oberlandesgerichts über die Personalpolitik der rot-rot-koalition Thüringer Regierung. Darin wird unter anderem kritisiert, dass die besten Kandidaten nicht in Betracht gezogen wurden, wenn es um die Ernennung von Staatssekretären und Dokumentationspflichten verletzt wurde. Das Thüringer Oberlandesgericht beschuldigt die Regierung systematisch und schwerwiegend Verstöße gegen die Bestimmungen für die Ernennung von Beamten.
  5. Der Sprecher des Staatsanwaltschaftsamtes Erfurt bestätigte die Einstellung der Ermittlungen. Zugleich betonte er, dass die Ermittlungen der Behörde ausschließlich strafrechtliche Fragen betroffen hatten. Die verletzten Pflichten wurden hinsichtlich ihrer Gesamteinschätzung nicht ernst genug "um in der Einzelfallbeurteilung eine Verurteilung wegen Veruntreuung zu rechtfertigen".
  6. Jenseits des strafrechtlichen Rechts ist es den Verwaltungsgerichten Thüringens zu urteilen, ob die Regierung richtig oder falsch die thüringische Beamtenrechtssätze und andere Verwaltungs- und Beamtenrechtliche Vorschriften angewendet hat.
  7. Ramelow und sein thüringischer Staatskanzler Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) gestanden Ablässigkeiten hinsichtlich der Dokumentationspflichten an, aber die Kernvorwürfe zurückwiesen. Die Regierung folgte einer anderen Rechtsauffassung als das Oberlandesgericht.
  8. Die Opposition griff die Regierung mit dem Thema an, ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den Vorwürfen. Thüringens FDP-Fraktionsvorsitzender Thomas Kemmerich kündigte an, er werde sich mit der Entscheidung des Staatsanwaltschaftsamtes Erfurt auseinandersetzen. "Auch wenn die Handlungen der Ramelow-Regierung in diesem speziellen Fall nicht strafrechtlich relevant waren, hat sie moralisch gescheitert."
  9. Ramelow bestätigte, dass es unverhältnismäßig war, wenn Staatssekretäre alle Beamtenvorschriften in jeder Einzelheit erfüllen mussten, wie zum Beispiel Altersbeschränkungen. Es war eine "ungewöhnliche Einschätzung" des Oberlandesgerichts, auch im Vergleich zur Praxis anderer Landesregierungen und der Bundesregierung, sagte Ramelow.
  10. Aus der Entscheidung der Einstellung der Ermittlungen des Staatsanwaltschaftsamtes Erfurt, die der dpa zugänglich ist, geht hervor, dass die Staatsanwälte auch Anzeichen dafür sahen, dass die Regierung nicht ganz sauber gearbeitet hat, wenn Staatssekretäre ernannt wurden - was dazu beitrug, dass die anfängliche Verdachtsmoment der Veruntreuung aus der Sicht der Behörde nicht zustande kam.
  11. Nach der Einführung eines neuen Thüringer Beamtenrechtsgesetzes am 1. Januar 2015 hat die Ramelow-Kabinettscheitheit daran gefehlt, dass andere Anwender neben denen, die schließlich ausgewählt wurden, für die Positionen der Staatssekretäre in Betracht gezogen wurden, wie aus der Entscheidung hervorgeht. Dieses Verhalten wird in der Entscheidung als "allgemeine Fahrlässigkeit" vor der Ernennung einzelner Staatssekretäre beschrieben.
  12. Dies suggeriert, dass es kein willkürliches Verhalten bei der Ernennung einzelner Staatssekretäre gab. Obwohl die Ernennungen einiger nicht verständlich waren und einige "teils rechtswidrig" aus rechtlicher Sicht erschienen.
  13. "Eine ernsthafte Pflichtverletzung, die dem Richter die erforderlichen objektiven Elemente der Veruntreuung in jedem Einzelfall widerspiegelt und in jeder Einzelfallentscheidung erforderlich macht, tritt dieses Wege nicht auf."
  14. Die Thüringer Landesregierung unter Führung von Bodo Ramelow (Linke) wurde mit massiven Anschuldigungen in Sachen Staatssekretäre mit unzureichender Qualifikation konfrontiert. Nun hat das Staatsanwaltschaftsamt Erfurt die Ermittlungen gegen die Thüringer Staatskanzlei eingestellt (laut dpa).
  15. Die Ermittlungen wurden auf die Vermutung gerichtet, dass Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) oder die Kabinettsminister seiner Regierung Veruntreuung gegenüber dem Staat begangen hätten, indem sie nicht ausreichend qualifizierte Staatssekretäre ernannt haben. Laut dpa-Informationen wurde die Verfahren wegen Mangels an strafrelevanten Handlungen beendet. Weitere Ermittlungen zur Ernennung von Beamten oder anderen Führungspositionen laufen noch.
  16. Ramelow reagierte erleichtert. "Es gibt kein Anzeichen für strafrelevante Handlungen," erzählte er der dpa in Erfurt. Es gab kein ernsthaftes Verletzen der Pflichten und kein Veruntreuen.
  17. Das Ausgangsdokument für die Ermittlungen war eine Revision des Thüringer Oberlandesgerichts über die Personalpolitik der rot-rot-koalition Thüringer Regierung. Darin wird unter anderem kritisiert, dass die besten Kandidaten nicht in Betracht gezogen wurden und Dokumentationspflichten verletzt wurden. Das Thüringer Oberlandesgericht beschuldigt die Regierung systematisch und schwerwiegend Verstöße gegen die Bestimmungen für die Ernennung von Beamten.
  18. Der Sprecher des Staatsanwaltschaftsamtes Erfurt bestätigte die Einstellung der Ermittlungen. Zugleich betonte er, dass die Ermittlungen der Behörde ausschließlich strafrechtliche Fragen betroffen hatten. Die verletzten Pflichten wurden hinsichtlich ihrer Gesamteinschätzung nicht ernst genug "um in der Einzelfallbeurteilung eine Verurteilung wegen Veruntreuung zu rechtfertigen".
  19. Jenseits des strafrechtlichen Rechts ist es den Verwaltungsgerichten Thüringens zu urteilen, ob die Regierung richtig oder falsch die thüringische Beamtenrechtssätze und andere Verwaltungs- und Beamtenrechtliche Vorschriften angew

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Es ist derzeit unklar, wann die laufenden Ermittlungsverfahren zur Ernennung von Beamten und persönlichen Referenten abgeschlossen werden. (Quelle: dpa)

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