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Unternehmen können ab Februar Energie-Härtehilfe beantragen

Die NRW.Bank startet im Februar mit der Härtefallhilfe für energieintensive Mittelständler. Zu diesem Ergebnis kommt am Mittwoch ein Bericht der Landesregierung an den Wirtschaftsausschuss des Landtags. Die Hilfe soll in Einzelfällen kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, die trotz Soforthilfe und Strom- und Gaspreisbremse im Dezember von stark gestiegenen Strom- und Gasmehrkosten betroffen sind. Dafür stellt die Bundesregierung bundesweit 1 Milliarde Euro bereit. Die Förderung für Nordrhein-Westfalen beläuft sich auf knapp 211 Millionen Euro.

Die NRW.Bank übernimmt als Förderbank des Landes die Bewilligung der Anträge. Ziel ist die „schnelle, digitale und unbürokratische Beantragung und Bewilligung“. Das Wirtschaftsministerium rechnet mit einer fünfstelligen Zahl von Anträgen im Land. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) erklärte in einem Schreiben an den Landtag: „Beihilfen sollten auf Unternehmen mit deutlich erhöhten Kosten beschränkt werden, damit in der Praxis nur noch schwierige Fälle erfasst werden.“

Im Einklang mit Schwierigkeitskommissionen können nach Maßgabe der Schwierigkeitsordnung angefordert werden. Es wurde vom Ministerium für Industrie und Informationstechnologie unter Beteiligung der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer gegründet.

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