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Unfairer Nachtzuschlag? - Erwartungen an politische Entscheidungen

Nachtarbeit
Die Vergütung von Nachtarbeitet unterscheidet sich teils darin, ob sie regelmäßig oder unregelmäßig ausgeübt wird.

Die Diskussion um das Nachtgeld in Branchen wie der Getränke- und Lebensmittelindustrie könnte in den kommenden Monaten enden. In Erfurt verkündete die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner die Grundsatzentscheidung des obersten deutschen Arbeitsrichters. Die erste, um den Getränkekonzern Coca-Cola, werde voraussichtlich am 22. Februar enden, sagte Gallner der DPA in Erfurt.

Die zu beantwortende Frage lautet, dass regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Viele deutsche Unternehmen bieten Mitarbeitern, die selten Nachtschichten leisten, seit Jahren deutlich höhere Zuschüsse an, was für Kontroversen sorgt. „Das wird 2023 eines der großen Themen vor den Bundesarbeitsgerichten sein“, sagte Galner.

400 Verfahren zu diesem komplexen Thema

Insgesamt hat der 10. Senat etwa 400 Programme zu diesem komplexen Thema aus sechs verschiedenen Fachbereichen. Dazu gehört die Süßwarenindustrie, aber auch die Milchindustrie. „Der Zehnte Senat wird jeden Tarifvertrag prüfen und auf der Grundlage des Tarifvertrags Einzelentscheidungen treffen“, sagte der Präsident. Letztlich geht es um die Abgeltung von Schichtarbeitern – die oft auch nachts produzieren.

Nach Angaben des Präsidenten hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Angelegenheit bis Ende 2020 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Europäische Richter in Luxemburg trafen jedoch keine Grundsatzentscheidung. Im Juli 2022 erklärte der Europäische Gerichtshof, dass die von den beiden Klägern angeführte EU-Charta auf den Streit nicht anwendbar sei. Damit ist der Fall keine europarechtliche Angelegenheit – die Entscheidung liegt allein beim obersten Arbeitsrichter Deutschlands.

Ein Zuschlag von 20% bis 50%

Vor nicht allzu langer Zeit hat die Allianz Essen-Genuss-Gaststätten (NGG) tausende Verfahren zur Auslegung von Tarifverträgen mit Arbeitgebern in der Verband der Lebensmittelindustrie in verschiedenen Arbeitsgerichtsverfahren. In einigen Gebieten beträgt der Zuschlag für regelmäßige Nachtarbeit 20 % des Stundenlohns, der Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit jedoch 50 % des Stundenlohns.

Das Bundesarbeitsgericht hat laut Gallner über die Höhe der Überstundenvergütung verhandelt und entschieden, der Nachtarbeitszuschlag soll laut Tarifvertrag im Februar fällig werden und voraussichtlich im März und Juni dieses Jahres auslaufen Jahr. .

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