zum Inhalt

Unbestätigter versuchter Mord: Leichtere Strafe für Krankenschwester

Gerichtsbank
Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt.

Das Landgericht Hamburg verurteilte eine Krankenschwester, die ursprünglich wegen versuchten Mordes an ihrer Tochter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden war. Einen bedingten Tötungsvorsatz des 37-jährigen Angeklagten hätten die Richter im Gegensatz zur Vorinstanz im Urteil vom Dienstag nicht anerkannt, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Frau gab zu, ihrer kleinen Tochter im Dezember 2020 in der Klinik zweimal heimlich Schlaf- und Beruhigungsmittel verabreicht zu haben. Der Bundesgerichtshof hat die erste Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes teilweise aufgehoben.

Nach einem rechtsmedizinischen Gutachten der neuen Hauptverhandlung bestehe kein Zweifel daran, dass die tödliche Wirkung des Medikaments nicht vorhersehbar gewesen sei, sagte der Sprecher. Außerdem äußerte sich die Angeklagte diesmal zu den Vorwürfen und machte deutlich, dass sie sich in einem abnormen Geisteszustand befinde und lediglich versuche, das Kind mit Drogen zu beruhigen. Sie selbst wurde sediert. Ein Psychiater bestätigte, dass die Frau zum Zeitpunkt des Vorfalls von ihrer Rolle als Mutter überwältigt war.

Der 37-Jährige wurde im Dezember nach 22 Monaten Haft freigelassen. Da die 21-monatige Haftstrafe verbüßt ​​wurde, kann sie das Gefängnis nach der Verkündung des endgültigen Urteils noch verlassen. Die Frau darf ihre drei Kinder vorübergehend nicht sehen. Das Familiengericht hat ihr das Sorgerecht entzogen und ein mehrjähriges Kontaktverbot verhängt, so ein Gerichtssprecher.

Kommentare

Aktuelles