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Umweltschützer bekräftigen Widerstand gegen Abholzung

Räumung Fechenheimer Wald
Polizeibeamte laufen während der Räumung an einem Transparent der Besetzer vorbei.

Umweltaktivisten im besetzten Frankfurter Fechenheimer Wald wiederholten ihren Widerstand, als die Polizei mit der Räumung des Gebiets begann. “Sie werden bei dieser Abschiebung mit den Zähnen knirschen”, hieß es am Mittwochmorgen. Geschützte Versammlungen wurden mit Füßen getreten und die Polizei ignorierte jede fehlende Rechtsgrundlage, um schnell Fakten zu schaffen. „Wir haben das Bedürfnis, unseren Körper einzusetzen, um den Wald zu verteidigen“, erklärten die Aktivisten.

In einer Erklärung forderten sie eine fachkundige ökologische Überwachung des Gebäudes. Jeder gefällte Baum muss auf das Vorhandensein von Käfern untersucht werden.

Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat am Dienstag entschieden, dass der Fechenheimer Forst im Zuge des Ausbaus der Autobahn 66 teilweise abgeholzt werden kann. Demnach wurde der Eilantrag der Naturfreunde in Deutschland nach Verlängerung abgelehnt. In einem Gutachten, das der teilweisen Entfernung zustimmte, begründete der Konzern seine Forderung mit geschützten Eichenkäfern und methodischen Mängeln. Die Entscheidung des Gerichts kann nicht angefochten werden.

Ein Eilantrag eines Klimaaktivisten auf Zugang zum betroffenen Waldgebiet blieb am Montag vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt ohne Erfolg. Der Aktivist, der im Wald ein Baumhaus baute und seine Habseligkeiten dort abstellte, behauptete unter anderem, dass ihm die Unverletzlichkeit der Wohnung zustehe. Gegen diese Entscheidung kann beim VGH Beschwerde eingelegt werden.

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