Deutscher Umweltkonzern droht zweite Niederlage in Klimaklage gegen BMW. Das Oberlandesgericht München stellte in einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag klar, dass auch die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe.
Das Umwelthilfswerk will den Münchner Autobauer per Gesetz dazu zwingen, den Verkauf von Benzin- und Dieselautos aus Ländern einzustellen, die bis 2030 und davor eine deutliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes fordern. Grundlage ist, dass die Abgase von Verbrennungsmotoren die Rechte des Einzelnen verletzen, indem sie die Lebensgrundlagen zerstören.
Der Richter wies darauf hin, dass BMW das Auto innerhalb der vorgegebenen Zeit verkauft habe. Der Senat stellte fest, dass dies keinen Verstoß gegen die rechtlichen Rahmenbedingungen darstelle. „Wir sehen die Besorgnis, aber sie passt nicht zu der Struktur, in der wir uns befinden“, sagte der Vorsitzende. Wenn Umweltschutzorganisationen entscheiden, dass die Reduzierung der Kohlendioxidemissionen zu langsam voranschreitet, „bedeutet das nicht, dass alle Verfahren und die Verfassung des Staates über Bord geworfen werden.“
Der 32. Senat will dies im Oktober tun . 12 Die Entscheidung wurde heute bekannt gegeben. Die DUH hatte den Fall bereits in erster Instanz vor dem Landgericht München verloren. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, wartet nun auf das nächste Urteil: „Wir werden auf jeden Fall Klage beim Bundesgericht einreichen“, sagte Resch nach der Verhandlung. Umwelthilfe und Greenpeace haben insgesamt vier Klimaklagen gegen BMW, Daimler, Volkswagen und den Öl- und Gaskonzern Wintershall DEA eingereicht.