Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihrer Klimaklage gegen den Autobauer BMW auch in der zweiten Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht München wies die Berufung am Donnerstag als unbegründet ab.
Der Verein wollte mit seiner Klage erzwingen, dass BMW den Verkauf von Benzin- und Dieselautos ab 2030 einstellt. Das Oberlandesgericht stellte jedoch klar, dass BMW seine Autos im Rahmen der Gesetze verkauft und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz ergebe sich kein Anhaltspunkt, dass die Gesetze Grundrechte im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels nicht ausreichend schützen würden. Und BMW «hält sich an diese Gesetze».
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch kündigte sofort Revision beim Bundesgerichtshof an. Die DUH und Greenpeace waren mit ähnlichen Klagen gegen Volkswagen, Mercedes-Benz und das Öl- und Gasunternehmen Wintershall DEA vor anderen Gerichten ebenfalls erfolglos.
BMW sieht sich durch das OLG-Urteil bestätigt. Wie Klimaschutz erfolgen muss, entscheide der demokratisch legitimierte Gesetzgeber.