Ein wegen grenzüberschreitender Verhaltensweisen beurlaubter katholischer Priester kehrte nicht in seine Gemeinde im Kreis Cloppenburg zurück. Der Geistliche hat gegenüber dem für Münster zuständigen Bischof Felix Genn seinen Rücktritt erklärt, wie ein Sprecher des niedersächsischen Amtes Vechta im Bistum Münster am Freitag mitteilte. Gegen den Klerus wurde nach Angaben des Bistums keine Anklage erhoben, das Vorgehen des Priesters verstoße jedoch eindeutig gegen die Schutzpflicht des Priesters.
Der Geistliche soll mit einer jungen Frau sexuellen Kontakt gehabt und körperlichen Kontakt gesucht haben, als sie unter 18 Jahre alt war. Das Bistum selbst hat sich aus Sorge um die individuellen Rechte der Opfer nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Betroffene Personen wandten sich im November 2021 an die Confirmation of Payments Independent Commission und reichten einen Antrag auf Confirmation of Pain Benefit ein. Im Mai 2022 beschloss das Gremium dann, dass die Frau eine Zahlung in fünfstelliger Höhe erhalten soll – die Hälfte davon muss der Pfarrer zahlen.
Bischof Genn fordert Pastoren dringend auf, nicht in ihr Amt zurückzukehren. Auch das bischöfliche Beratungsgremium machte den Vorschlag. Auch die Räte in den betroffenen Gemeinden lehnen Rückführungen meist ab. Einige Gemeindemitglieder stimmten jedoch auch für den Priester.