Brandenburgs Bildungsminister Steffen Freiberg hofft nach scharfer Kritik an der Einstellung eines Lehrerkandidaten mit möglichen Verbindungen zu Rechtsextremisten auf eine Überprüfung der dem Ministerium gemeldeten Fälle durch das Ministerium Die Verteidigung des Verfassungsamts wird in Zukunft oberste Priorität haben. „Der Minister hat angeordnet, dass er über jede Entscheidung in künftigen Prüfungsverfahren informiert wird“, sagte die Sprecherin des Kultusministeriums, Ulrike Grönefeld, am Donnerstag auf Anfrage. Bisher sei es bei Sachverständigenbehörden gängige Praxis, dass keine Auskunft erteilt werde, solange es um die Folgen gehe werden bei Prüfung als unnötig erachtet.
Der Verfassungsschutz hat dies dem Bundesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt. Das Ministerium teilte den Fall am 27. Juli schriftlich mit. Doch ein Lehrerkandidat, der angeblich mit der rechtsextremen Zeitschrift Compact in Verbindung steht, wurde erst Ende letzter Woche seines Postens enthoben. Zuvor hatte der Spiegel über den Fall berichtet.
Nach Angaben des Innenministeriums entschied sich die Sachverständigenabteilung nach einem Rechercheseminar zunächst dazu, keine rechtlichen Konsequenzen in Kauf zu nehmen und weitere Beweise zur Eignung der Frau – insbesondere durch Anfragen anderer an das Amt – einzuholen der Verfassungsschutz. „Das Ministerium berücksichtigt das Recht der Lehramtskandidaten auf eine abgeschlossene Lehramtsausbildung“, erklärte Grenefeld und verwies auf den besonderen Schutz des Artikels 12 des Grundgesetzes. Nach der vorläufigen Entlassung der Frau wird bis Mitte Dezember geprüft, ob und welche zivildienstlichen oder disziplinarischen Maßnahmen ergriffen werden.
Aus Sicht des Landesvorsitzenden der Lehrergewerkschaft GEW, Günther Fuchs, sagte das Ministerium, dass das Ministerium den Beamten auf Zeit von seinem Amt entbinden lassen werde, sobald er vom Amt für Schutz benachrichtigt werde der Verfassung. „Wenn begründete Zweifel an der Treue zur Verfassung bestehen, ist eine Klärung erforderlich“, sagte Fox. „Und diese Klärung muss nicht in den Schulen erfolgen.“ Vielmehr müsse man die möglichen Konsequenzen eines Verzichts aufgeschlossen betrachten .