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BayernJustizKlimaProzesse

Umfrage nach Klimaprotesten zielt auch auf Autofahrer ab

Ermittlungsakten
Akten liegen auf einem Tisch.

Nach zahlreichen Protesten überzeugter Klimaaktivisten ermittelt die Staatsanwaltschaft München I nicht nur gegen Klimaplaketten, sondern auch gegen Fahrer, denen ein Fahrverbot wegen eines bestimmten Verhaltens auferlegt wurde.

Zwei Ermittlungen laufen derzeit, teilten die Behörden am Montag in München mit. Es geht um einen Einsatz im Mai 2022, bei dem ein Autofahrer einem der Aktivisten einen „Zulassungsbefreiungsknüppel“ über den Kopf hielt und ihn aufforderte, von der Straße zu kommen. Ein anderer zog einen der Aktivisten von der Straße.

Nötigung ist in beiden Fällen strafbar, im letzten Fall Körperverletzung. Die Ermittlungen sind laut Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen – auch wegen der komplexen Rechtslage. Autofahrer können sich auf Selbstverteidigung berufen.

Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst forderte Autofahrer auf, sich in solchen Situationen auf die Polizei zu verlassen und nicht selbst aktiv zu werden.

Im vergangenen Jahr der Staatsanwaltschaft gingen bei meinem Büro in München 250 Beschwerden gegen Klimaaktivisten ein, die meisten davon gegen sogenannte Klimaaufkleber. Gegen 84 Aktivisten wurde eine Untersuchung eingeleitet.

Diese Klagen landen nun zunehmend vor Gericht: Am Dienstag beginnt beispielsweise das Landgericht München mit dem Prozess gegen die Aktivisten, die das Gebäude der Versicherungsgesellschaft Münchener Rück im April bestiegen und von dem abgewandt hatten Bedarf an fossilen Brennstoffen. Dem Aktivisten, der sich zweimal an einem Tag auf offener Straße an den Münchner Stachus geklebt hat, soll nächste Woche der Prozess gemacht werden, wurde bekannt gegeben.

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