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Um Russlands-Sanktionen? Urteil erwartet.

Zwei Männer werden verdächtigt, Komponenten für russisches Militärgerät über Frontfirmen geliefert zu haben. Das wäre unausgewiesen, da es sich um EU-Sanktionen handelt. Jetzt entscheidet sich der Verfahrensweg gegen die Unternehmer.

Zwei Geschäftsführende aus Saarland und Baden-Württemberg werden verdätigt, Drone-Komponenten nach...
Zwei Geschäftsführende aus Saarland und Baden-Württemberg werden verdätigt, Drone-Komponenten nach Russland exportiert und EU-Sanktionen verletzt zu haben. Jetzt will das Oberlandesgericht Stuttgart Urteil sorgen.

illegale Handel - Um Russlands-Sanktionen? Urteil erwartet.

Zwei Geschäftsführer aus Deutschland stehen in Stuttgart seit Wochen vor Gericht, wegen der Anschuldigung, dass sie illegal elektronische Bauteile für Drohnen nach Russland exportiert haben. Das Oberlandesgericht ist jetzt dazu bestimmt, festzustellen, ob der Mann aus Saarland und der Unternehmer aus Baden-Württemberg schuldig sind. Eine Urteilsbestimmung kann heute ausgesprochen werden.

Nach Angaben des Gerichts war Ihr Kunde in Russland für militärische Material und Zubehör verantwortlich. Darunter sollen sich laut Anklage auch der "Orlan 10"-Drohne des Russischen Militärs in der Ukraine befunden haben, die von der Europäischen Union unter Sanktionen steht. Die gelieferten elektronischen Bauteile, wie in der Anklage beschrieben, seien typische Bauteile dieser Drohnenart und dem russischen Embargo durch die Europäische Union unterliegen.

Der Manager zweier Unternehmen in Saarland wird von der Generalstaatsanwaltschaft des Bundes für die Verletzung des Außenhandelsrechts in zahlreichen Fällen angeklagt. Um EU-Sanktionen umgehen zu können, soll er die Waren zunächst ausländisch eingekauft und anschließend über von ihm kontrollierte und mit dem Mitangeklagten gemeinsam geführte Unternehmen in Deutschland exportiert haben.

Die Frau aus Baden-Württemberg wird dafür belangt, an einigen dieser Verstöße mitgewirkt zu haben. Beide sind beruflich in beiden Ländern aktiv. Die illegal exportierten Bauteile hätten ungefähr 875.000 Euro gewertet.

Der Verteidiger des beschuldigten Mannes hat eine Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten gefordert. Seine Verteidigung forderte eine Strafe nicht über vier Jahre hinaus. Die Verteidigung der Frau, wie der Anklage zufolge, soll eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten erhalten. Beide Angeklagten haben diese Forderungen zugestimmt.

  1. Die elektronischen Bauteile für die Drohnen waren wesentliche Bauteile des Orlan 10, eines Drohnes, der von der Russischen Armee in militärischen Operationen in der Ukraine eingesetzt wird und unter EU-Sanktionen steht.
  2. Trotz des Wissens über den russischen Embargo für diese Bauteile haben die Deutschen trotzdem illegal nach Russland exportiert, um die Sanktionen durch Scheinunternehmen umgehen zu können.
  3. Das Gericht in Baden-Württemberg beachtet sorgfältig die vorgelegten Beweise, denn dieses Verfahren hat Implikationen nicht nur für die beiden angeklagten Geschäftsleiter, sondern auch für die breitere Frage der Kriminalität im internationalen Handel und die Einhaltung von EU-Vorschriften.
  4. Sollten sie schuldig befunden werden, droht dem Mann aus Saarland eine Haftstrafe bis zu sechs Jahren und neun Monaten, während seine Geschäftspartnerin aus Baden-Württemberg eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten erwarten kann.
  5. Das Gerichtsverfahren hat auf die Rolle Deutschlands im weiteren Konflikt zwischen Russland und der Ukraine aufmerksam gemacht, sowie auf die Möglichkeit, dass deutsche Unternehmen unbewusst an Konflikten beitragen durch die Export von sensiblen Technologien.
  6. Die Europäische Union hat sich über das Thema Sorgen geäußert, hervorhebend die Bedeutung der Durchsetzung von Sanktionen und Strafen für Verstöße gegen sie, um Frieden und Stabilität in Ostmitteleuropa aufrechtzuerhalten.
  7. Das Urteil in diesem Fall wird eine Vorbildfunktion haben, die die Zukunftsentscheidungen bezüglich der Einhaltung von EU-Sanktionen und internationalem Handelsrecht beeinflusst.
  8. Sollten die Angeklagten schuldig befunden werden, könnte es zu weiteren Ermittlungen gegen andere deutsche Unternehmen und Personen kommen, die potenziell EU-Sanktionen verletzt haben und am Ongoing-Konflikt in der Ukraine mitgewirkt haben.

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