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Überflutung der Bude des früheren Partners: Bewährungsstrafe.

Als eine Frau aus dem Urlaub zurückkehrte, fand sie ihre Wohnung in Trümmern vor, mit beschädigten Möbeln, verstümmelten Kleidungsstücken und zerstörten Betten. Das Gericht kam kürzlich zu dem Schluss, dass dies das Ergebnis eines Beziehungsdelikts war.

Justitia ist auf einem Fenster am Eingang des Oberlandesgerichts zu sehen.
Justitia ist auf einem Fenster am Eingang des Oberlandesgerichts zu sehen.

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Nach einem großen Wasserunglück in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Lichtenberg wurde ein Mann von 56 Jahren zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Am Mittwoch vor Gericht im Bezirk Tiergarten stand der Mann Anklage wegen der Zerstörung und Überflutung der Wohnung seiner früheren Partnerin, während diese auf Urlaub war. Der Richter bezeichnete die Handlungen als "ein Verbrechen aus emotionaler Belastung" und zuschrieb sie dem Zorn und der Erschöpfung. Der Beschuldigte gestand die Sachbeschädigung und Diebstahl mit Waffen ein. Darüber hinaus wurde die Beschlagnahme von 2.520 Euro festgesetzt. Der Mann hatte zuvor die Vorwürfe abgestritten.

Eine 30-jährige Frau war mit ihren drei Kindern in ihrer Heimat Türkei, als ihr ehemaliger Partner angeblich am 1. August 2023 mit einem gefälschten Schlüssel in ihre Wohnung an der Frankfurter Allee gelangte. Vor dem Anschließen der Wasserhähne im Küchen- und Badbereich soll er Vorhängepolster von den Wänden gerissen, Matratzen und Kleidung mit einem Messer geschnitten und die Kabel des Kühlschranks und der Waschmaschine geschnitten haben. Anschließend soll er ein Silikon-Dildo mit Sauglappen aufs Fernsehen gestellt haben. Er verschwand dann mit 2.000 Euro und vier Goldmünzen von dem ältesten Kind.

Als die Behörden, angeregt durch einen Nachbarn, um 22:00 Uhr erschienen, lag der Wasserspiegel in der Wohnung zwei Zentimeter tief. Neun Wohnungen im Gebäude waren durch die Überflutung betroffen, zwei davon waren für mehrere Monate unbewohnbar. "Alles in unserer Wohnung war zerstört", sagte die 30-jährige im Gericht. Sie hatte zwei Kinder mit dem 56-jährigen gezeugt. Nach der Scheidung sollte er wiederholt Drohungen gegen sie gerichtet haben.

Der Angeklagte widersprach: "Ich hatte nichts mit dem zu tun." Sein Verteidiger forderte eine Freisprache: "Was ist außer subjektivem Zeugnis als Beweis?" Der Ankläger forderte eine 15-monatige Haftstrafe ohne Bewährung. Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig.

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