In Hamburg werden 84 % der Grundsteuererklärungen fristgerecht abgegeben. Das Finanzamt gab am Mittwochmorgen bekannt, dass es 356.812 Erklärungen erhalten habe. Somit beträgt der verbleibende Anteil 15,82 %. In den Hansestädten mussten mehr als 420.000 Immobilien neu bewertet werden, um Grundsteuern neu zu berechnen.
Die Frist zur Abgabe der Erklärung ist am Dienstag um Mitternacht abgelaufen. Anders als bei Bayern gab es in Hamburg keine Fortsetzung. Erklärungen können aber weiterhin elektronisch oder in Papierform über das Portal „Elster“ des Finanzamtes abgegeben werden.
Werden die Daten nicht übermittelt, kann das Finanzamt nach Angaben der Behörde diese schätzen und einen monatlichen Säumniszuschlag von 25 Euro oder einem Bruchteil davon festsetzen. Im schlimmsten Fall kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
Da Grundsteuern anders berechnet werden als 2025, sind Neuanmeldungen notwendig geworden. Das Bundesverfassungsgericht hat die bereits 2018 angewandte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil die den Berechnungen zugrunde liegenden Daten zum Teil völlig veraltet sind.