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Mit einem Praktikum können Sie erste Berufserfahrungen sammeln und Ihre Jobchancen erhöhen. An vielen Schulen und Universitäten sind studienbegleitende Praktika verpflichtend. Selbstverständlich können Sie auch jederzeit ein freiwilliges Praktikum absolvieren. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie als Praktikant haben, was Sie beachten müssen und warum ein Praktikum sinnvoll ist.
Was muss ich wissen?
Was ist ein Praktikum?
Ein Praktikum ist eine zeitlich befristete praktische Tätigkeit in einem Unternehmen oder einer Organisation zur Berufserfahrung und zum Sammeln erster Erfahrungen in der Branche. Praktika werden in der Regel während der Schulzeit, während des Studiums oder kurz vor dem Berufseinstieg absolviert.
Welche Arten von Praktika gibt es?
In der Regel wird zwischen studentischen Praktika, Pflichtpraktika während des Studiums und freiwilligen Praktika unterschieden.
Schülerpraktika (je nach Schulform) finden in der Regel in der achten und elften Klasse statt. Es ist im Lehrplan verankert, d. h. es ist in der Regel nicht freiwillig, sondern muss von allen Studierenden absolviert werden. Studentenpraktika dauern in der Regel ein bis zwei Wochen und dienen als Karriereweg.
Viele Studiengänge erfordern ein Pflichtpraktikum während des Studiums. In manchen Fällen müssen Sie diese Aufgabe erledigen, bevor Sie überhaupt mit dem Lernen beginnen. Ablauf und Dauer des Pflichtpraktikums sind in der Studienordnung festgelegt. Studienbegleitende Praktika dienen der beruflichen Orientierung und dem Sammeln erster Berufserfahrungen.
Freiwillige Praktika stehen allen offen, die Berufserfahrung sammeln oder das Unternehmen kennenlernen möchten. Freiwillige Praktika dauern in der Regel zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten.
Warum sind Praktika sinnvoll?
Praktika können Ihnen Einblicke in ein anderes Berufsfeld oder Unternehmen geben und Ihnen dabei helfen, sich für eine Karriere zu entscheiden oder wichtige Kontakte in einem bestimmten Unternehmen zu knüpfen. Dies kann hilfreich sein, wenn Sie sich in Zukunft bei diesem Unternehmen bewerben. Durch ein Praktikum haben Sie oft auch bessere Chancen, sich später zu bewerben, da Arbeitgeber sehen können, dass Sie erste Berufserfahrung gesammelt haben. Wenn Sie derzeit arbeitslos sind, kann ein gezieltes Praktikum Ihnen auch dabei helfen, Lücken im Lebenslauf zu schließen und neue Erfahrungen zu sammeln. Darüber hinaus haben Sie Motivation und Arbeitsbereitschaft bewiesen.
Welcher Aufenthaltsstatus ist für ein Praktikum erforderlich?
Ein Studentenpraktikum oder Pflichtpraktikum kann jeder absolvieren, unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus. Im Falle eines freiwilligen Praktikums kommt es auf Ihren Aufenthaltsstatus an. In diesem Fall benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt.
Für Flüchtlinge gilt:
- Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge haben, dürfen Sie unter normalen Umständen ohne Einschränkungen ein Praktikum absolvieren. Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte haben während ihrer Aufenthaltserlaubnis uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, einschließlich Praktika.
- Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis erträglich ist, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis der Einwanderungsbehörde. Ob Sie diese Arbeitserlaubnis erhalten, wird im Einzelfall entschieden. Um eine Zulassung zu erhalten, müssen Sie zunächst nach einer Praktikumsstelle suchen und anschließend eine Arbeitserlaubnis für diese konkrete Praktikumsstelle beantragen.
- Wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden, müssen Sie bei der Einwanderungsbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragen. Nach der Asylbeantragung gilt eine dreimonatige Sperrfrist, nach der Sie bei der Ausländerbehörde diese Arbeitserlaubnis beantragen können. Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Sie zunächst nach einer Praktikumsmöglichkeit suchen und dann die Genehmigung für dieses bestimmte Praktikum beantragen.
Bitte beachten: Wenn Sie eine Duldung haben oder eine Aufenthaltserlaubnis haben und aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommen und nach dem 31. August 2015 Asyl beantragen wird Ihnen keine Azubi-Arbeitserlaubnis erteilt. Derzeit sichere Herkunftsländer sind: Serbien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Albanien, Ghana und Senegal. Eine Praktikumserlaubnis wird auch nicht an tolerante Menschen erteilt, die sich einer Abschiebung entziehen oder von denen angenommen wird, dass sie lediglich zum Bezug von staatlichen Leistungen nach Deutschland kommen.
Welche Rechte habe ich als Praktikant? ?
Für ein dreimonatiges freiwilliges Praktikum haben Sie hinsichtlich Gehalt, Urlaub und Arbeitszeit die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass Sie mindestens den Mindestlohn erhalten müssen, zwei Tage pro Monat frei haben und keine anderen Arbeitszeiten als Ihre im Unternehmen beschäftigten Kollegen haben dürfen. Weitere relevante Informationen finden Sie in den Kapiteln „Arbeitsvertrag” und „Mitarbeiterrechte“.
Für Pflichtpraktika gibt es keine gesetzlichen Regelungen zu Vergütung und Urlaub. Auch während der Pflichtpraktikumszeit dürfen Ihre Arbeitszeiten nicht von der betrieblichen Regelarbeitszeit abweichen.
Sie haben auch das Recht, während Ihres Praktikums etwas Nützliches zu lernen. Wenn Sie also nur Kaffee kochen oder vor dem Kopiergerät stehen, sollten Sie mit Ihrem Vorgesetzten sprechen. Selbstverständlich können Sie das Praktikum auch abbrechen bzw. den Praktikumsvertrag kündigen, wenn sich Ihre Aufgaben später nicht ändern.
Nach Abschluss Ihres Praktikums haben Sie Anspruch auf den Erhalt einer Praktikumsbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung bescheinigt Ihnen Ihr Praktikumsgeber, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum hinweg eine bestimmte Aufgabe in seinem Unternehmen wahrgenommen haben. Er wird auch Ihre Leistung und Ihr Sozialverhalten bewerten. Ein Praktikumsnachweis ist ein nützliches Dokument, das Sie Ihrer Bewerbung beifügen können.
Bekomme ich während meines Praktikums Geld?
Studentenpraktika und Pflichtpraktika sind kostenfrei. Selbstverständlich kann Ihre Praktikumsagentur Sie bezahlen. Sozialversicherungsbeiträge sind in der Regel befreit, wenn Sie während eines Pflichtpraktikums ein Gehalt beziehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Sozialversicherung“.
Bei einem freiwilligen Praktikum werden Sie in der Regel bezahlt. Wie viel Sie erhalten, liegt jedoch in der Entscheidung Ihres Praktikumsanbieters. Dauert Ihr Praktikum länger als drei Monate, muss Ihnen mindestens der Mindestlohn gezahlt werden. Darüber hinaus muss Ihr Praktikumsgeber Ihre Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Wenn Ihr Praktikum länger als drei Monate dauert und Ihr monatliches Einkommen 450 Euro übersteigt, müssen Sie auch die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge selbst zahlen.
Hinweis: Wenn Sie ein längeres freiwilliges Praktikum absolvieren, das mehr als drei Monate dauert und mehr als 450 Euro im Monat verdient, können Sie nicht weiter über die Familienversicherung versichert sein und müssen eine Versicherung abschließen Ihre eigene Krankenversicherung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung.
Bekomme ich während meines Praktikums weiterhin BAföG?
Wenn Sie vor oder während Ihres Studiums ein Pflichtpraktikum absolviert haben, haben Sie weiterhin Anspruch auf BAföG. Übersteigt Ihr Gehalt die im BAföG festgelegte Einkommensgrenze, erhalten Sie weniger BAföG oder kein BAföG.
Wenn Sie vor dem Studium ein freiwilliges Praktikum absolvieren, erhalten Sie kein BAföG. Wenn Sie ein freiwilliges Praktikum während der Semesterferien oder als Teilzeitpraktikum während der Vorlesungszeit absolvieren, haben Sie weiterhin Anspruch auf BAföG. Dabei wird auch Ihr Gehalt auf Ihr Einkommen angerechnet und Ihr BAföG entsprechend gekürzt. Wenn Sie während Ihres Studiums ein freiwilliges Vollzeitpraktikum absolvieren oder sich für ein freiwilliges Praktikum ein Semester frei nehmen, haben Sie in diesem Zeitraum keinen Anspruch auf BAföG.
Wie finde ich Praktikumsmöglichkeiten?
Sie können sich an Bundesagentur für Arbeit oder eine spezielle Website für Praktika, wie zum Beispiel www.praktikum.info, www.meinpraktikum.de, www.praktika.de, www.karriere.unicum.de oder www.prabo.de Suche nach Praktikumsmöglichkeiten. Dort finden Sie Stellenausschreibungen für Praktika in verschiedenen Unternehmen. Natürlich können Sie auch die Initiative ergreifen und Unternehmen und Organisationen direkt anschreiben, um sich dort nach Praktikumsmöglichkeiten zu erkundigen.
Um sich für ein Praktikum zu qualifizieren, benötigen Sie grundsätzlich keine Berufserfahrung. Entscheidend ist, dass Sie interessiert und motiviert sind. Wie Sie sich am besten bewerben, erfahren Sie in unserem Kapitel „Jobsuche und Bewerbung“.
Sobald Sie eine Praktikumsstelle gefunden haben, empfiehlt es sich, einen Praktikumsvertrag mit dem Praktikumsgeber abzuschließen. Ein Praktikumsvertrag ist jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie: Die meisten Unternehmen und Organisationen in Deutschland sprechen Deutsch. Manchmal reicht es, wenn man Englisch spricht. Für die meisten Praktika ist es jedoch wichtig, gut Deutsch zu sprechen. Es gibt viele Möglichkeiten, Deutsch zu lernen oder Ihr Deutsch zu verbessern. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Kapitel „Sprache“.
Kann ich trotzdem ein Praktikum machen, obwohl ich Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehe?
Ja. Allerdings muss die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zustimmen. Dies erfolgt in der Regel dann, wenn davon ausgegangen wird, dass das Praktikum zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit führt. Wenn Ihr Praktikum unbezahlt ist, können Sie weiterhin Arbeitslosengeld beziehen. Wenn Ihr Praktikumsgehalt 100 € (Bürgergeld) bzw. 165 € (Arbeitslosengeld I) übersteigt, wird Ihr Verdienst auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet und Ihr Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt.
Wichtig
Praktika sind sehr nützlich. Sobald Sie einige Erfahrungen gesammelt haben, sollten Sie versuchen, einen Job zu finden, anstatt weitere Praktika zu absolvieren. Einige Unternehmen nutzen Praktikanten als billige Arbeitskräfte. Wenn Sie die gleichen Aufgaben wie ein Arbeitnehmer wahrnehmen, sollten Sie bei Ihrem Praktikumsgeber nach einem unbefristeten Arbeitsvertrag fragen.