Trierer Prozess gegen Trierer Amokläufer muss weitgehend neu aufgenommen werden
Das Gericht stellte zudem die Schwere der Tat fest und ordnete die Unterbringung von W. in einer psychiatrischen Klinik an. Es wurde bestätigt, dass er am 1. Dezember 2020 in der Trierer Innenstadt wahllos Passanten überfahren hatte. Er hatte die Absicht, viele Menschen zu töten oder ihnen Schaden zuzufügen. Bei dem Angriff in der Fußgängerzone starben sofort fünf Menschen, rund elf Monate später kam auch ein weiteres Opfer ums Leben.
Der BGH hat nichts dagegen, dass Gerichte den Tathergang rekonstruieren. Allerdings habe das Bezirksgericht bei der Beurteilung der Schuld des Beklagten einen Fehler begangen. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge litt W. unter Wahnvorstellungen und paranoider Schizophrenie.
Richter Trier befand, dass seine Schuldfähigkeit durch seine Krankheit erheblich gemindert, aber nicht beseitigt sei. Der Fall wird nun erneut vor dem Bezirksgericht verhandelt.
Lesen Sie auch:
Quelle: www.stern.de