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Mit einer „Ausbildungsduldung“ können Sie während der Ausbildung in Deutschland bleiben.:Mit einer „Ausbildungsduldun
Mit einer „Ausbildungsduldung“ können Sie während der Ausbildung in Deutschland bleiben.

Trainingstoleranz

Viele Asylbewerber glauben, dass sie im Asylverfahren bessere Chancen haben, wenn sie arbeiten. Das ist nicht wahr. Das Asylverfahren hängt von Ihren Erfahrungen in Ihrem Heimatland ab. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) interessiert nicht, ob Sie in Deutschland arbeiten oder ob Sie fließend Deutsch sprechen.

Gute Deutschkenntnisse können Ihnen jedoch dabei helfen, in Deutschland zu bleiben – unabhängig davon, ob Ihnen ein Asylverfahren gewährt wird oder nicht: zum Beispiel, wenn ein Asylbewerber oder ein Mensch mit Toleranz eine qualifizierende Ausbildung beginnt oder bereits begonnen hat , können sie sich einer sogenannten „Trainingstoleranz“ unterziehen. Mit dieser Ausbildungstoleranz können Sie während Ihrer gesamten Ausbildungszeit in Deutschland bleiben. Wenn Sie Ihre Ausbildung erfolgreich abschließen und einen Arbeitsplatz in dem Bereich finden, für den Sie ausgebildet wurden, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für mehr als zwei Jahre. Dies ist die sogenannte „3+2“-Regel.

Daher lohnt es sich, möglichst bald nach der Ankunft in Deutschland Deutsch zu lernen und mit der Ausbildung zu beginnen. Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wird, können Sie eine Ausbildungserlaubnis beantragen. Möglicherweise sind Sie auch dann für eine Schulung geeignet, wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wurde oder Sie noch nie einen Asylantrag gestellt haben und derzeit anspruchsberechtigt sind.

Achtung! Am 7. Juli 2023 wurde im Rahmen der Fachkräftemigration nach Deutschland ein neues Gesetz verabschiedet. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Vereinfachungen, um Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen. Es ist unklar, wann genau die verschiedenen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden. Wenn es soweit ist, werden wir ein Update auf unserer Website veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um mehr zu erfahren.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Community-Plattform „Gemeinsam in Deutschland” Unsere Community Manager beantworten gerne Ihre Fragen!

Was soll ich tun? Muss ich es wissen?

Was ist Trainingstoleranz?

Trainingstoleranzen sind im §60c AufenthG geregelt. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Toleranz, die Sie nach einer mindestens zweijährigen Ausbildung erwerben können.

Trainingstoleranz ist keine Voraussetzung für den Beginn des Trainings. Auch das Gegenteil ist der Fall: Wenn Sie mit dem Training beginnen oder bereits damit begonnen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Trainingstoleranz erlangen. Mit der Ausbildungstoleranz wird man nicht abgeschoben.

Kann ich eine Trainingstoleranz erhalten?

Um eine Ausbildungstoleranz zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind seit mindestens 3 Monaten Inhaber einer Duldungserlaubnis nach §60a AufenthG oder Sie befinden sich in Die Ausbildung zum Asylverfahren begann in dieser Zeit und hofft, nach der Ablehnung des Asylantrags fortgeführt zu werden. Wichtiger Hinweis: Solange Sie noch im Besitz Ihrer Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie keine Ausbildungserlaubnis erhalten. Aber Sie können bereits mit dem Training beginnen.
  • Sie haben eine Schulungseinrichtung. Sie können eine betriebliche oder schulische Ausbildung absolvieren. Es muss sich jedoch um eine qualifizierte Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer handeln. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Was ist eine qualifizierte Berufsausbildung?“
  • Sie verfügen über einen Reisepass oder ein anderes Dokument (Führerschein, Geburtsurkunde etc.) zum Nachweis Ihrer Identität bzw. können Ihre Identität nachweisen Heimatland Es werden Ihnen keine Fragedateien zur Verfügung gestellt. Dies hat eine Frist. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Wann muss ich meine Identität klären?“
  • Sie haben eine Arbeitserlaubnis bzw. dürfen diese beantragen. Weitere Informationen zum Thema Arbeitserlaubnis finden Sie in unserem Kapitel „Arbeitserlaubnis.

Folgendes ist erlaubt, trifft aber nicht auf Sie zu:

  • Die Einwanderungsbehörden planen bereits Ihre Abschiebung. Wenn Ihr Abschiebungstermin bereits feststeht, die Ausländerbehörde bereits einen Reisepass aus Ihrem Heimatland für Sie beantragt hat oder das Dublin-Verfahren läuft, können Sie keine Ausbildungserlaubnis erhalten.
  • Sie wurden in Deutschland wegen einer Straftat verurteilt. Kleinststrafen und Bußgelder wegen ausländerrechtlicher Verstöße (z. B. unerlaubte Einreise) sind nicht enthalten. Für schwere Verbrechen kann man keine Ausbildungstoleranz bekommen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und keiner der Ausschlussgründe vorliegt, haben Sie Anspruch auf Ausbildungserlaubnis für die gesamte Dauer der Ausbildung. Sollte die Ausländerbehörde Ihren Antrag dennoch ablehnen, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt. Wo Sie Unterstützung finden, erfahren Sie in der Rubrik „Wo kann ich Rat und Hilfe bekommen“. Unterstützen Sie es? ”.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie aus einem der sicheren Länder a> und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch nicht über Ihren Asylantrag entschieden hat und Sie Zugang zu einem Ausbildungsvertrag haben, kann es sinnvoll sein, Ihren Asylantrag zurückzuziehen. Wird Ihr Asylantrag abgelehnt ( (Bei Asylbewerbern aus Ihrem Herkunftsland dürfte dies der Fall sein.) dürfen Sie nicht arbeiten und können daher auch keine Ausbildungserlaubnis beantragen. Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt.

Wann muss mein Status geklärt werden?

Personen, die mit Wohnsitz zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 1. Januar 2020 nach Deutschland gekommen sind und sofort oder später einen Antrag auf Ausbildungserlaubnis stellen möchten Klären Sie vor dem 30. Juni 2020 ihren Status. Identität. Die Frist ist eingehalten, wenn die Person bis zu diesem Zeitpunkt alle angemessenen Schritte zur Klärung ihrer Identität unternommen hat. Auch wenn die Identität später geklärt wird.

Personen, die kommen Wer nach dem 1. Januar 2020 nach Deutschland einreist, muss seinen Status innerhalb der ersten 6 Monate klären.

Personen, die nach Deutschland kommen, müssen ihren Status bei der Beantragung einer Ausbildungserlaubnis vor dem 31. Dezember 2016 klären.

Sollten Sie die Frist versäumen oder es Ihnen trotz aller Bemühungen nicht gelingen, Ihren Status zu klären, können Sie trotzdem eine Ausbildungserlaubnis erhalten. Dies ist jedoch eine Entscheidung der Ausländerbehörde. Dadurch entstehen Ihnen keine Ansprüche.

Wichtiger Hinweis: Sie müssen Ihre Bemühungen dokumentieren.Wenn Sie also beispielsweise zur Botschaft gehen, um Dokumente anzufordern, holen Sie sich eine Bestätigung. Sie können auch Fotos usw. machen. Je mehr Beweise Sie haben, desto besser. Wenn Sie Angst vor einer Abschiebung haben, können Sie sich vorab bei einer Beratungsstelle oder einem Anwalt beraten lassen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel unter proasyl.de. Einen Anwalt finden Sie unter rechtberaterkonzept.de.

Was ist eine qualifizierte Berufsausbildung?

Eine qualifizierte Berufsausbildung ist eine staatlich anerkannte oder ähnlich geregelte Berufsausbildung, die mindestens zwei Jahre dauert. Eine Liste aller qualifizierten Ausbildungsberufe finden Sie unter bibb.de.

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