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Tötung eines 19-Jährigen: Gericht verkündet nur Verurteilung

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Im Jugendprozess um den gewaltsamen Tod eines 19-Jährigen in Bramsche wird das Amtsgericht Osnabrück die Öffentlichkeit lediglich über den Abschluss des Prozesses informieren. Ein Gerichtssprecher sagte am Montag, dass im Falle einer Verurteilung konkrete Straftaten oder Strafen nicht genannt werden dürften. Das Amtsgericht hatte zuvor lediglich angekündigt, dass der Prozess gegen den 20-jährigen Verdächtigen Anfang September beginnen werde. Der Prozess begann laut NDR-Bericht am Montag. Die Ernennung sei weder bestätigt noch dementiert worden, sagte ein Sprecher.

Der 20-jährige Mann steht im Verdacht, die junge Frau Anfang März während einer Geburtstagsfeier auf einem Schießstand getötet zu haben. Bezirk Punt. Gegen den Deutschen wurde ein Mordbefehl erlassen und er wurde kurz darauf festgenommen. Außerdem lag ein Vorwurf der Vergewaltigung vor, wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück damals mitteilte.

Denn neben der Tötung des 19-Jährigen wurden dem Angeklagten noch weitere Straftaten vorgeworfen. Die Verpflichtung wurde bereits als junger Mann eingegangen und die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Kurz nach dem Vorfall bestätigten die Staatsanwälte, dass der Verdächtige in der Vergangenheit wegen Stalking ins Visier der Ermittler geraten war.

Die Verteidiger des 20-Jährigen standen einem Gerichtssprecher zufolge für Fragen nicht zur Verfügung. Auch die Nebenkläger – die Angehörigen des Verstorbenen – wollten sich zunächst nicht äußern. Für Jugendliche im Alter zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gelten. Im Fall des 20-Jährigen wurde zu dieser Frage ein Gutachten eingeholt.

Das Amtsgericht Osnabrück verhielt sich in seiner Kommunikation in diesem Jugendverfahren zurückhaltender als andere Amtsgerichte. Ende August verurteilte das Landgericht Hannover einen 15-Jährigen wegen Mordes an einem 14-Jährigen zu zehn Jahren Gefängnis. Das Gericht erklärte außerdem, dass die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten sei.

Ein 15-jähriger Junge in Salzgitter wurde wegen Mordes an einem Klassenkameraden verurteilt und wurde nun verurteilt. Im Februar verurteilte das Bezirksgericht Braunschweig den 14-Jährigen zu acht Jahren Gefängnis.

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