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Totschlag unter Einfluss von Drogen und Alkohol: dreieinhalb Jahre Gefängnis

Er soll einen langjährigen Bekannten unter dem Einfluss von Cannabis und Alkohol getötet haben. Jetzt wurde der 43-Jährige verurteilt. Wegen Trunkenheit.

Strafe wegen Trunkenheit - nach einem Totschlag gibt es in Rottweil ein ungewöhnliches Urteil.
Strafe wegen Trunkenheit - nach einem Totschlag gibt es in Rottweil ein ungewöhnliches Urteil.

Urteil - Totschlag unter Einfluss von Drogen und Alkohol: dreieinhalb Jahre Gefängnis

Ein 43-jähriger Mann aus Bayern tötete einen Freund in einem Drogen- und Alkoholrausch - jetzt hat das Landgericht Rottweil sein Urteil gefällt. Es fand den Mann schuldig an vorsätzlicher Betäubung. Das Gericht verurteilte ihn am Donnerstag zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Nach Paragraph 323a des Strafgesetzbuches ist vorsätzliche oder fahrlässige Betäubung strafbar, wenn ein Verbrechen in solchem Zustand begangen wird, dass der Täter für das Verbrechen nicht verantwortlich gemacht werden kann. Daher wird er nicht für das im Alkoholrausch begangene Verbrechen bestraft, sondern für die Betäubung, die zu seiner Unverantwortlichkeit führte.

Der Mann ist vermutlich mit einem Messer in den Hals eines 44-jährigen Manns gestochen, der sich in einer Kneipe in Dornstetten am ersten Weihnachtstag des vergangenen Jahres in einem Streit begegnete. Der Opfer starb. Der Beschuldigte war angeblich unter Cannabis- und Alkoholeinfluss während der Tat.

Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass die Männer langjährige Bekannte waren.

Die Anklage hatte eine Haftstrafe von vier Jahren für das Verbrechen der vorsätzlichen Betäubung gefordert, während die Verteidigung sich für eine Haftstrafe von drei Jahren für dieselbe Straftat eingesetzt hatte.

  1. Der Fall des 43-jährigen Mannes aus Baden-Württemberg, der wegen Totschlags unter Drogen- und Alkoholeinfluss verurteilt wurde, hat eine heftige Debatte über die Rolle der Betäubung in der strafrechtlichen Verantwortung ausgelöst.
  2. Das Urteil in diesem hohen Profilfall hat in Bayern eine Vorreiterrolle, da es eines der ersten Mal ist, dass das Konzept der vorsätzlichen Betäubung verwendet wurde, um eine Person zu bestrafen.
  3. Obwohl der Beschuldigte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten antreten wird, hat das Gericht auch die Gefahren von Drogen- und Alkoholmissbrauch herausgestellt, warndavor die ruinösen Folgen für Individuen und Gesellschaft.
  4. Das Vorfall, der in einer Wohnung in Dornstetten stattgefunden hat, hat die Frage der Substanzmissbrauch und seine Auswirkungen auf die strafrechtliche Verantwortung in den Blick genommen, was Aufrufe für umfassendere Drogenbildungsprogramme in den Schulen auslöste.
  5. Cannabis, wie auch Alkohol, wurde als Hauptsubstanz identifiziert, die im Fall beteiligt war, was Besorgnis wegen der zunehmenden Verbreitung von Drogengebrauch und seine Auswirkungen auf die Kriminalitätsraten in Rottweil und darüber hinaus aufgeworfen hat.
  6. Der Verteidiger hat sich für eine mildere Strafe ausgesprochen, indem er argumentiert, dass die Betäubung des Beschuldigten nicht vorsätzlich war und der Mann seitdem Hilfe für sein Substanzmissbrauchproblem gesucht hat und Reue für seine Taten äußerte.

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