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Eine Duldung bekommen Person, die Deutschland verlassen müssen, aber die Ausreise vorübergehend nicht möglich ist.:Eine Du
Eine Duldung bekommen Person, die Deutschland verlassen müssen, aber die Ausreise vorübergehend nicht möglich ist.

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Die Duldung nach §60a Aufenthaltsgesetz gilt Sollte es dennoch zu einer Ausreise aus Deutschland kommen, ist eine Ausreise vorerst nicht möglich. Eine Abschiebung ist nicht möglich, wenn Abschiebungshindernisse oder sonstige Gründe für den Verbleib in Deutschland vorliegen. Abschiebehindernisse können von einer schweren Erkrankung bis hin zum Fehlen von Dokumenten reichen. Weitere Gründe könnten beispielsweise eine Ausbildung in Deutschland oder die Pflege eines erkrankten Familienmitglieds sein.

Zusätzlich zu der Duldung nach §60a gibt es besondere Duldungen, etwa eine Duldung bei Ausbildung oder eine Duldung bei Beschäftigung. Für diese gelten unterschiedliche Anforderungen und Regeln. Weitere Informationen finden Sie in unseren Kapiteln „Trainingstoleranz” und „Beschäftigungstoleranz“. Informationen zur sogenannten „Duldung light“ nach § 60b AufenthG finden Sie in unserem Kapitel „Toleranz gegenüber nicht identifizierten Personen“ /a>“.

Was muss ich wissen?

Was ist Toleranz?

Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis; Der Inhaber hat seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, die Ausreisepflicht bleibt jedoch bestehen. Nachsicht dauert normalerweise nur ein paar Tage, Wochen oder Monate. Sollten Abschiebungshindernisse oder andere Duldungsgründe fortbestehen, wird Ihre Duldung verlängert. Bei Wegfall der Abschiebehindernisse oder sonstiger Gründe verlängert sich Ihre Duldungsfrist nicht. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Wie lange ist meine Toleranz gültig?“

Kann ich eine Toleranz bekommen?

Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wird oder Sie ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen und keinen Asylantrag stellen, müssen Sie Deutschland in der Regel verlassen. Unter bestimmten Umständen kann Ihnen jedoch eine Kronzeugenregelung gewährt werden.

Sie können eine Duldung erhalten, wenn:

  • Eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und daher ein Abschiebungsverbot besteht. Wenn Sie beispielsweise keinen Reisepass besitzen, aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen können oder keine Flüge in Ihr Heimatland möglich sind. In diesen Fällen müssen Sie sogar eine Duldung einholen, d. h. die Ausländerbehörde ist verpflichtet, Ihnen eine Duldung auszustellen.
  • Sie müssen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen in Deutschland bleiben. Zum Beispiel, wenn Sie kurz vor Ihrem Schulabschluss stehen, eine medizinische Behandlung absolvieren müssen, einen erkrankten Angehörigen in Deutschland pflegen oder an berufsvorbereitenden Maßnahmen oder einem Studium teilnehmen. Unter diesen Umständen kann die Einwanderungs- und Grenzschutzbehörde Ihnen eine Kronzeugenregelung gewähren, ist dazu aber nicht verpflichtet („freiwillige Kronzeugenregelung“).
  • Das öffentliche Interesse erfordert, dass Sie in Deutschland bleiben. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie Zeuge in einem Gerichtsverfahren wären.
  • Sie haben eine duale Ausbildung oder Schulausbildung oder ein duales Studium beginnen. In diesem Fall kommt es unter bestimmten Voraussetzungen zu einer sogenannten „Trainingstoleranz“. Im Vergleich zu anderen Toleranzarten dauert die Trainingstoleranz die gesamte Trainingsdauer, in der Regel zwei bis drei Jahre. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Trainingstoleranz“.
  • Sie haben es seit mindestens 12 Monaten geduldet, Sie haben einen Ausweis aus Ihrem Land, Sie haben mindestens 18 Monate lang mindestens 35 Stunden pro Woche gearbeitet, Sie können keine medizinische Behandlung erhalten vom Sozialamt Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 oder höher verfügen und vor dem 1. August 2018 nach Deutschland eingereist sein. Wenn Sie alle diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen 30-monatigen Duldungsaufenthalt erhalten. Diese Toleranz wird „Beschäftigungstoleranz“ genannt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Beschäftigungstoleranz.
  • Das Innenministerium Ihres Bundeslandes oder das Bundesinnenministerium können die Abschiebung von Personen aus Ihrem Land beantragen. Dies geschieht jedoch selten und nur in schweren Katastrophensituationen (z. B. wenn in Ihrem Land eine Hungersnot herrscht).

Eine Beratungsstelle oder Anwaltskanzlei kann Ihnen sagen, ob Sie geduldeten Urlaub bekommen können und was zu tun ist. Das Empfehlungszentrum für Ihre Region finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung.

Welche Rechte und Pflichten habe ich nach Erhalt der Genehmigung?

Für Menschen mit Duldungsstatus, die nur eingeschränkte Rechte haben, gelten eine Reihe besonderer Regeln:

  • Sie können nur arbeiten, wenn Ihnen die Einwanderungsbehörde eine Arbeitserlaubnis ausstellt. Kann arbeiten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Arbeitsgenehmigungen“.
  • Sie können an einer Ausbildung oder einem Studium teilnehmen. Für eine duale Ausbildung benötigen Sie jedoch zusätzlich eine Arbeitserlaubnis.
  • Sie haben keinen Anspruch auf die Teilnahme an Integrationskursen. Sie können sich jedoch um einen kostenlosen integrierten Studienplatz bewerben und einen entsprechenden Antrag beim BAMF stellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Integrierter Lehrplan.
  • Sie erhalten Asylbewerberleistungen statt Leistungen von: Jobcentern.
  • Grundsätzlich erhalten Sie kein Eltern- oder Kindergeld.
  • Solange Sie staatliche Leistungen genießen.
  • Normalerweise dürfen Sie nicht ins Ausland reisen. Wenn Sie Deutschland verlassen, kann dies dazu führen, dass Ihre Bewährung widerrufen wird oder erlischt.
  • Sie müssen den Einwanderungsbehörden Angaben zu Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit machen und entsprechende Dokumente vorlegen.
  • Einwanderungsbehörden können die Daten Ihres Smartphones oder Computers auswerten, wenn dies zur Feststellung Ihrer Identität erforderlich ist.

Duldungsberechtigte sind verpflichtet, dazu beizutragen, dass ihr Status geklärt wird und ihre Abschiebung möglich wird.Dies wird als „Mitwirkungspflicht“ bezeichnet. Beispielsweise kann es sein, dass die Behörden verlangen, dass Sie in Ihrem Heimatland einen Reisepass beantragen. Wenn Sie keinen Reisepass beantragen, kann Ihnen die Ausländerbehörde nach § 60b AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Dies ist eine Form der Toleranz, die für Sie viele negative Folgen haben kann. Darüber hinaus kann es sein, dass Ihr Asylbewerberanschluss unterbrochen wird. Möglicherweise begehen Sie sogar eine Straftat.

Bitte beachten Sie: Wenn die Ausländerbehörde Ihre Mitarbeit erfordert, lassen Sie sich bitte von einer Beratungsstelle oder einer Anwaltskanzlei beraten. Sie sind nicht verpflichtet, in jeder Situation alle Maßnahmen zu ergreifen. Eine Anwaltskanzlei oder Beratungsstelle kann Ihnen sagen, was konkret zu tun ist und welche Konsequenzen dies für Sie haben kann. Das Empfehlungszentrum für Ihre Region finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung.

Wie lange ist meine Toleranz gültig?

Vergebung funktioniert meist nur für kurze Zeit. Die Laufzeit beträgt in der Regel ein, drei oder sechs Monate und muss dann verlängert werden. Sollte eine Abschiebung weiterhin nicht möglich sein, verlängert sich die Abschiebungsfrist. Vergebung lässt sich über viele Jahre hinweg immer wieder verlängern. Wenn die ursprünglichen Stundungsgründe nicht mehr vorliegen und keine neuen Stundungsgründe vorliegen, wird Ihr Stundungszeitraum nicht verlängert. In diesem Fall droht die Abschiebung.

Bitte beachten Sie:Das in der Duldung angegebene Datum ist keine Garantie dafür, dass Sie bis dahin nicht abgeschoben werden. In vielen Duldungen findet sich der Hinweis, dass bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses die Duldung ihre Gültigkeit verliert. Das Ereignis könnte beispielsweise das Ende Ihrer medizinischen Behandlung oder die Ankunft Ihres Reisepasses sein. Die Ausländerbehörde kann Ihre Duldung auch jederzeit widerrufen, wenn die Duldungsgründe nicht mehr vorliegen. Wenn Ihnen beispielsweise eine Duldung gewährt wurde, weil es keine Flüge in Ihr Heimatland gab und diese Flüge jetzt existieren, können die Einwanderungsbehörden Ihre Duldung widerrufen. Dann verliert die Duldung ihre Gültigkeit und Sie können abgeschoben werden.

Kann ich trotz Duldung trotzdem abgeschoben werden?

Toleranz ist keine Aufenthaltserlaubnis, sondern ein Abschiebungsmoratorium. Die Duldung beseitigt die Ausreisepflicht nicht, sondern unterbricht sie lediglich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Wenn Ihre Duldung abläuft, ungültig wird oder widerrufen wird, werden Sie in der Regel abgeschoben. Sie können dann sofort abgeschoben werden und unterliegen keinen weiteren Abschiebungsandrohungen. Wenn Sie länger als ein Jahr geduldet sind, müssen Sie eine Abschiebungsfrist von mindestens einem Monat erhalten. In diesem Fall erhalten Sie eine erneute Abschiebeandrohung. Dies gilt jedoch nicht für Personen, denen eine Duldung gemäß Artikel 60b gewährt wird.

Wo und wie kann ich einen Duldungsaufenthalt beantragen?

Sie können bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Kronzeugenregelung stellen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin und bringen Sie alle für Ihre Bewerbung erforderlichen Unterlagen mit. Wenn Sie beispielsweise eine „Ausbildungstoleranz“ beantragen möchten, bringen Sie bitte Ihren Ausbildungsvertrag und ggf. ein Bestätigungsschreiben der Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer mit.

Sollte Ihre Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich sein, wird Ihnen in der Regel automatisch eine Duldung gewährt. Das bedeutet, dass Sie sich nicht gesondert bewerben müssen. Beispielsweise muss die Einwanderungsbehörde darüber informiert werden, dass Sie nicht reisen können. Informieren Sie unbedingt die Einwanderungsbehörde über alle relevanten Vorfälle. Lassen Sie sich am besten vorher von einer Beratungsstelle oder Anwaltskanzlei beraten.

Ihre zuständige Ausländerbehörde finden Sie unter bamf.de.

Kann ich mit Toleranz heiraten?

Toleranz an sich ist kein Hindernis für die Ehe. Um jedoch bei einem deutschen Standesamt heiraten zu können, benötigen Sie einige Dokumente, darunter einen Reisepass. Liegt der Grund Ihrer Duldung darin, dass Sie keinen Reisepass haben, sollten Sie sich vorab unbedingt bei einer Beratungsstelle oder Anwaltskanzlei beraten lassen. Weitere Informationen zur Ehe finden Sie in unserem Abschnitt „Ehe“.

Kann ich eine Aufenthaltserlaubnis bekommen und wird Urlaub geduldet?

In Deutschland leben viele Menschen seit vielen Jahren mit Toleranz. Aber auch Geduldete haben die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Das Bleiberecht Geduldeter.

Wo finde ich Beratung und Informationen? Unterstützung?

Wenn Sie den Aufenthalt vertragen, sollten Sie sich unbedingt von einer Beratungsstelle oder einer Anwaltskanzlei beraten lassen. Jeder Fall ist einzigartig. Das Empfehlungszentrum für Ihre Region finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung.

Wichtig

Nach § 60b AufenthG erhalten Personen, denen eine Duldung erteilt wird, weil sie keinen Reisepass besitzen und keinen Versuch unternommen haben, einen neuen Reisepass zu erhalten, eine sogenannte „Unidentitätsduldung“. Es wird oft als „lichttolerant“ bezeichnet. Wenn Sie eine solche Toleranz haben, werden Sie viele Mängel haben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Toleranz gegenüber nicht identifizierten Personen“.

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