Toleranz gegenüber „unbekannten“ Personen
Es gibt viele verschiedene Arten von Toleranz. Eine davon ist die in § 60b AufenthG vorgesehene „Duldung gegenüber Unbekannten“. Laut §60a Aufenthaltsgesetz, hat aber eigene Wirkungen, wie etwa ein Arbeitsverbot. Es wird oft als „lichttolerant“ bezeichnet. Hier erfahren Sie, wem diese „Nachsicht“ gewährt wird, was sie bedeutet und was Sie gegen die Gewährung der Nachsicht nach §60b tun können.
Allgemeine Informationen zur Duldung nach §60a finden Sie in unserem Abschnitt „Toleranz“. Informationen zu Sondertoleranzen finden Sie in unseren Kapiteldaten „Trainingstoleranzen” und “Beschäftigungstoleranz“.
Hinweis: Mehr dazu lesen Sie in „Welche Auswirkungen sind nach §60b AufenthG tolerierbar?“ und „Wie wechselt man von lichttolerant auf normal tolerant?“ und in unserem des Kapitels „Opportunities – Residency“.
Was muss ich wissen?
Habe ich derzeit eine geduldete Fahrerlaubnis nach §60b?
Sie können Ihre Toleranzwerte selbst ablesen. Im Falle einer Duldung nach § 60b gibt es folgenden Satz:
- „Für nicht identifizierte Personen“
- „Die Duldung erlischt, wenn Sie über folgende Dokumente verfügen: Vollmachten.“ Sie werden aufgefordert, das Land zu verlassen oder in Ihr Herkunftsland zurückzukehren“
- „Eine Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet (§ 60b Satz 5 Satz 2 AufenthG)“ und „Bei Zuwiderhandlung ist der Unternehmer/Arbeitgeber verpflichtet drohen Geldstrafen von bis zu 500.000 €“
- „Wohnsitzpflicht in…“
Wer kann eine Duldung nach §60b erhalten?
Kommt die Ausländerbehörde zu dem Schluss, dass Ihnen grundsätzlich ein Anspruch auf Duldung zusteht, prüft sie, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Duldung nach § 60a AufenthG erfüllen: erstmals, bei Erteilung oder Verlängerung. Ist dies nicht der Fall, wird geprüft, ob Duldungsgründe gemäß § 60b AufenthG vorliegen. Dies ist der Fall, wenn Sie nicht abgeschoben werden können, weil Sie eine Täuschung über Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit begangen haben, beispielsweise wenn Sie Ihr Herkunftsland falsch angegeben oder einen falschen Reisepass angegeben haben.
- Sie haben falsche Angaben gemacht.
- Sie haben keinen Reisepass und haben sich auch nicht darum bemüht, einen zu bekommen. Dies wird als „Pflicht zur Ausstellung eines Reisepasses“ bezeichnet.
Wichtig: §60b gilt für Sie nicht:
- Wenn andere Gründe (z. B. Krankheit) entgegenstehen Sie aus tolerieren. Täuschung oder falsche Angaben bzw. das Fehlen eines Reisepasses dürfen daher einzige Gründe dafür sein, dass Sie nicht abgeschoben werden können.
- Wenn Sie minderjährig sind. Minderjährige haften nicht für Täuschung oder falsche Angaben oder für den Verlust von Reisepässen, da die Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten liegt.
- Wenn Sie eine Ausbildungs- oder Beschäftigungszulassung haben oder eine Ausbildungs- oder Beschäftigungszulassung beantragt haben und alle Voraussetzungen erfüllt haben.
Bitte beachten Sie:Die Ausländerbehörde muss Sie über Ihre Mitwirkungspflicht informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, einen Reisepass zu beantragen. Die Einwanderungsbehörde kann Ihnen nur dann eine Duldung gemäß Abschnitt 60b gewähren, wenn Sie keinen Versuch unternommen haben, einen Reisepass zu erhalten, oder dies nicht glaubhaft nachweisen können.
Was bedeutet „Pflicht zur Ausstellung eines Reisepasses“?
Im Allgemeinen besteht die Pflicht, einen Reisepass zu besorgen und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um diesen zu erhalten. Aber solange es vernünftig ist. Im Allgemeinen sind folgende Maßnahmen sinnvoll:
- Persönlicher Besuch bei der Botschaft und Abgabe von Fingerabdrücken oder anderen Identifizierungsmaßnahmen (z. B. Fotos, Messungen).
- Geben Sie eine freiwillige Erklärung ab. Mit einer Selbstanzeige erklären Sie sich bereit, im Bedarfsfall freiwillig in Ihr Heimatland zurückzukehren. Viele Länder verlangen diese Erklärung, bevor Ihnen Dokumente aus Ihrem Land ausgestellt werden. Sie müssen bei der Botschaft Ihres Landes eine freiwillige Erklärung unterzeichnen.
- Nehmen Sie an einer Anhörung teil.
- Legen Sie alle Fakten und Beweise vor, die zur Klärung Ihrer Identität erforderlich sind.
- Sie müssen eine Erklärung abgeben, die Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Ableistung des Wehrdienstes in Ihrem Land bestätigt. Sie müssen nicht erklären, dass Sie Ihren Wehrdienst abgeleistet haben.
- Zahlen Sie Passgebühren und andere Gebühren.
- Besorgen Sie sich Dokumente wie Geburtsurkunden über Kontakte in Ihrem Land.
Bitte beachten Sie: Wenn die Behörden Sie zu Maßnahmen auffordern, die Sie für unzumutbar halten, beispielsweise weil Sie begründete Angst vor einem Besuch in der Botschaft haben, oder Sie müssen erklären, ob Sie keine Angaben zum Wehrdienst machen können, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle. Die Adresse einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie in der Rubrik „Wo bekomme ich Hilfe und Unterstützung?“.
Sie müssen die oben genannten Schritte auch wiederholen, wenn dies von den Behörden verlangt wird. Aber nur, wenn dieses Mal ein anderes Ergebnis erwartet wird.
Wichtig: Es besteht keine Notwendigkeit, zu versuchen, zu bestehen, wenn:
- Sie gemäß Artikel 60(5) oder 7(7) gesperrt sind Eine Abschiebung erfolgt nicht nur aus gesundheitlichen Gründen.
- Sie befinden sich noch im Asylverfahren. Bitte beachten Sie: Ihr Asylverfahren ist erst dann abgeschlossen, wenn Ihre Ablehnung rechtskräftig ist.
Wie beweise ich, dass ich versucht habe, einen Reisepass zu erhalten?
Um nicht beschuldigt zu werden, nicht versucht zu haben, einen Reisepass zu erhalten, müssen Sie Ihre Bemühungen glaubhaft machen. Daher müssen Sie Ihren Reisepass nicht sofort vorzeigen. Es reicht aus, wenn Sie nachweisen können, dass Sie auf die Ausstellung eines Reisepasses hinarbeiten. Mögliche Beweise könnten beispielsweise eine Terminbestätigung der Botschaft, ein Schreiben der Botschaft oder ein Brief an eine Kontaktperson in Ihrem Land sein. Sie können auch versuchen, Ihre Bemühungen mit Fotos von Ihrem Besuch in der Botschaft zu beweisen. Der Thüringer Flüchtlingsrat hat eine Vorlage entwickelt, die Sie als Vorlage für die Dokumentation Ihrer Bemühungen nutzen können. Sie finden es auf den letzten Seiten des PDF Arbeitsbeihilfe “Mitwirkungspflicht”.
Wenn sich aus den Beweisen glaubhaft ergibt, dass Sie hart arbeiten, haben Sie Ihre Mitwirkungspflicht erfüllt. In diesem Fall geht § 60b nicht weiter Für Sie gilt die Duldung nach § 60a. Weitere Informationen zu Ihren Rechten und Ansprüchen finden Sie in unserem Kapitel „Duldung“.
Wenn Sie über keine Beweise verfügen, die Einwanderungsbehörde jedoch davon ausgeht, dass Sie sich Mühe gegeben haben, kann sie Sie um die Vorlage einer sogenannten „eidesstattlichen Erklärung“ bitten. Eine eidesstattliche Erklärung oder „staatliche eidesstattliche Erklärung“ ist eine besondere Erklärung einer bestätigenden Person dass eine bestimmte Aussage wahr ist. Wenn Sie eine eidesstattliche Erklärung abgegeben haben, haben Sie Ihre Mitwirkungspflicht erfüllt. In diesem Fall gilt für Sie auch §60b nicht mehr. Bitte beachten Sie: Ob Sie eine eidesstattliche Erklärung abgegeben haben, ist eine Entscheidung der Ausländerbehörde die Möglichkeit, Ihre Bemühungen durch eine eidesstattliche Erklärung nachzuweisen. Hierzu haben Sie keinen Anspruch.
Wichtig:Wenn Sie eine falsche eidesstattliche Versicherung abgeben, begehen Sie eine Straftat. In diesem Fall , können Sie zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt werden.
Welche Auswirkungen hat die Duldung nach §60b?
Wenn Sie eine Duldung nach §60b haben, hat dies unmittelbare rechtliche Konsequenzen. 60b. Für Inhaber einer „Duldung light“ gelten folgende Regelungen:
- Sie dürfen nicht arbeiten.
- Sie dürfen nicht in einen anderen Bereich wechseln.
- Ihr Asylbewerbergeld wird gekürzt. Sie erhalten daher weniger finanzielle Unterstützung vom Staat.
- Wenn Sie später eine Aufenthaltserlaubnis für Duldungsberechtigte erhalten, z.B. nach §25a bzw §25a oder §25b AufenthG oder die eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchten. Dies können Sie unter „“. li>
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Bitte beachten Sie:Das Unterlassen aller Anstrengungen zur Erlangung eines Reisepasses stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann zur Folge haben mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 € geahndet.
NEU: Aufenthaltsmöglichkeit:Mit „milder Duldung“ haben Sie die Möglichkeit, Ihr neues Aufenthaltsrecht „Chancen- Aufenthaltsrecht“ ab dem 31. Dezember 2022 (§104c Aufenthaltsgesetz ). Mit dieser befristeten Aufenthaltserlaubnis können Sie arbeiten und sogar umziehen. Es gilt jedoch die zwingende Voraussetzung, dass Sie bis spätestens 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben. Betrachten Sie „lichttolerante“ Monate oder Jahre. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Residency Opportunities.
Wie profitiere ich von „Light Tolerance“. Normale Toleranz?
Um der Nachsicht nach § 60b zu entgehen, müssen Sie sich glaubhaft um die Erlangung eines Reisepasses bemühen. Wenn Sie nachweisen, dass Sie sich um die Ausstellung eines Reisepasses bemühen, haben Sie Ihre Mitwirkungspflicht erfüllt. Wie das geht, erfahren Sie im Abschnitt „Wie beweise ich, dass ich einen Reisepass beantrage?“. Sobald Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind, können Sie in die „normale“ Duldung nach § 60a übergehen. Und Sie haben auch die Rechte eines toleranten Führerscheininhabers nach §60a. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Toleranz“.
Wichtig: Aufenthaltsmöglichkeiten bestehen bis zum 31. Dezember 2022. Wer vor dem 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt hat, wird es leichter haben, aus der „Duldung light“ herauszukommen: Dann muss für die Wiedererlangung der Duldung kein Reisepass beantragt werden. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie direkt eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dabei handelt es sich um eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. In diesem Zeitraum können Sie einen Reisepass beantragen, um nach 18 Monaten einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen. Weitere Informationen zum Recht auf Aufenthaltsmöglichkeit finden Sie im Kapitel „Recht auf Aufenthaltsmöglichkeit.
Wo bekomme ich Rat und Hilfe? Unterstützung?
Wenn Sie eine Duldungserlaubnis nach §60b erhalten haben oder kurz davor stehen, sollten Sie sich von einer Beratungsstelle oder Anwaltskanzlei beraten lassen. Die Duldung nach §60b hat viele negative Folgen, die Sie vermeiden sollten. Daher sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welche Art von Zusammenarbeit die Einwanderungsbehörden bei der Ausstellung eines Reisepasses möglicherweise von Ihnen verlangen und welche Konsequenzen dies für Sie haben kann. Viele tolerante Menschen befürchten beispielsweise eine Abschiebung, wenn sie ihren Reisepass vorzeigen. Für andere ist es schwierig oder sogar unmöglich, einen Reisepass zu erhalten. Deshalb ist es wichtig, dass jeder eine konkrete Beratung zu seinem Fall erhält. Das Empfehlungszentrum für Ihre Region finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie nach Asyl, Aufenthaltsgenehmigung oder Rechtsberatung.
Wichtig
Die Duldungsfrist nach §60b AufenthG gilt nicht als Berücksichtigung der sogenannten „Vorgeduldszeit“. Wenn Sie später eine Aufenthaltserlaubnis für eine tolerante Person beantragen möchten, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis nach §25a oder §25b AufenthG, zählen die Monate oder Jahre der Duldung nach §60b nicht mit. Wenn Sie jedoch die Bleibemöglichkeit wahrnehmen möchten, wird die Zeit als „tolerantes Licht“ (gemäß §60b AufenthG) angerechnet.