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Toilettenbesuche bei der Arbeit: zählen sie als Arbeitszeit

Toilettenbesuche bei der Arbeit: zählen sie als Arbeitszeit

Ein Toilettenbesuch bei der Arbeit, wie auch an jedem anderen Ort, gilt zweifellos als eines der Grundbedürfnisse jedes Menschen. Ist es erlaubt, während der Arbeitszeit frei und nach eigenem Wunsch die Toilette zu benutzen?

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Gibt es Einschränkungen vonseiten des Arbeitgebers? Kann ein Chef die Zeit für Toilettenbesuche während der Arbeitszeit begrenzen? Tatsächlich werden all diese Fragen durch das Arbeitsrecht geregelt.

Wann und wie oft ist der Gang zur Toilette bei der Arbeit erlaubt

Es mag schwer zu glauben sein, aber die Arbeitsgerichte in Deutschland haben sich tatsächlich mit dieser Frage beschäftigt. Es sollte sofort festgestellt werden, dass in Deutschland ein Toilettenbesuch im Grunde als Arbeitszeit gilt.

Wie die Anwälte der Kanzlei Hesselbach berichten, wird ein Gang zur Toilette lediglich als kurze Unterbrechung der im Vertrag vereinbarten Arbeitszeit angesehen. Folglich wird dies nicht als Arbeitspause betrachtet.

Wenn jedoch jemand absichtlich die Zeit im Toilettenraum verlängert, um sich anderen Dingen zu widmen, beispielsweise in sozialen Netzwerken zu surfen oder zu telefonieren, dann stellt dies eine Arbeitsverweigerung dar.

Toilettenbesuche bei der Arbeit: zählen sie als Arbeitszeit. Foto: Renate Köppel / Pixabay

In solchen Fällen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden und bei wiederholten Verstößen kann sogar das Risiko einer Kündigung entstehen. Daher sollte man dies nicht missbrauchen.

Zählen sie als Arbeitszeit? Da der Toilettenbesuch ein natürliches Bedürfnis des Menschen ist, haben Arbeitgeber nicht das Recht, die Zeit zu diktieren, wann Mitarbeiter die Toilette benutzen dürfen.

Versucht das Management dies zu tun, verletzt der Arbeitgeber die allgemeinen persönlichen Rechte des Arbeitnehmers.
Darüber hinaus gibt es keine gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Zeit, die Mitarbeiter auf der Toilette verbringen dürfen. Nach Meinung von Experten muss dies in jedem Einzelfall betrachtet werden.

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Nutzung der Toilette für insgesamt 30 Minuten am Tag nicht als Grund für eine Gehaltskürzung angesehen wird. In Fällen, in denen eine Person im Unternehmenstoilette verletzt wurde, beispielsweise auf frisch gewischten Fliesen ausgerutscht ist – trägt der Arbeitgeber keine Verantwortung für den entstandenen Schaden.

Toilettenpausen während der Arbeitszeit werden gesetzlich als Privatangelegenheit betrachtet. Aus diesem Grund qualifizieren sich alle in der Toilette erlittenen Verletzungen nicht als Arbeitsunfälle.

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