zum Inhalt

Tödlicher Messerangriff: Verdächtiger in Türkei vermutet

Blaulicht
Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeifahrzeugs.

Fünf Jahre nach dem gewaltsamen Tod des 35-jährigen Daniel H. am Rande des Chemnitzer Stadtfestes ist einer der Täter weiter auf freiem Fuß. Nach dem mutmaßlichen Mittäter werde international gefahndet, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein der Deutschen Presse-Agentur. «Wir vermuten ihn in der Türkei.» Doch lehne das Land eine Auslieferung ab. Er habe offensichtlich inzwischen die türkische Staatsbürgerschaft. Außerhalb der EU sei es nicht üblich, dass eigene Staatsbürger der Justiz anderer Länder übergeben werden. Der auf ihn ausgestellte Haftbefehl laute auf Totschlag. Das verjähre erst nach 20 Jahren, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft Chemnitz.

Der Deutsche Daniel H. war am 26. August 2018 auf offener Straße von einem Asylbewerber erstochen worden. Daraufhin kam es in Chemnitz zu massiven Protesten, bei denen Neonazis und Fußball-Hooligans Seite an Seite mit zuvor unauffälligen Bürgern demonstrierten. Außerdem gründete sich eine rechtsextreme Terrorgruppe. Es gab rassistische Angriffe und einen Anschlag auf ein jüdisches Restaurant. Der Streit um die Frage, ob es «Hetzjagden» gegeben habe, wurde auf Bundesebene zur Zerreißprobe für die damalige Große Koalition. In der Folge verlor Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen sein Amt.

Trotz zahlreicher Gerichtsverfahren ist die juristische Aufarbeitung fünf Jahre danach noch nicht gänzlich abgeschlossen. So ist Ende des Jahres am Landgericht Chemnitz ein Prozess gegen neun Angeklagte anberaumt, die am 1. September 2019 Teilnehmer der Kundgebung «Herz statt Hetze» angegriffen haben sollen. Ihnen wird Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen.

Mit Blick auf die juristische Aufarbeitung zieht André Löscher, der in Chemnitz Betroffene rechter Gewalt berät, eine gemischte Bilanz. Während etwa bei der Terrorgruppe «Revolution Chemnitz» rasch ermittelt und verurteilt wurde, warteten Betroffene in anderen Fällen noch immer auf ein Verfahren. Sie könnten deswegen mit dem für sie traumatischen Geschehen bis heute nicht abschließen, so Löscher.

Im Fall des gewaltsamen Todes von Daniel H. selbst hatte das Landgericht Chemnitz im August 2019 ein Urteil gesprochen und einen damals 24 Jahre alten Syrer wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass er zusammen mit dem geflüchteten Mittäter den 35-Jährigen erstochen hat. Das Urteil ist rechtskräftig.

Kommentare

Aktuelles