Köln - Todesmutiger Motorrad Rache: Prozess gegen zwei Männer
Neun Jahre nach einer tödlichen Racheaktion in der Biker-Szene begann am Montag das Wiederaufnahmeverfahren gegen zwei Angeklagten vor dem Landgericht Köln. Anfang 2015 wurde in einem Kölner Pub ein Mann durch Schusswaffen erschossen, zwei Männer wurden ernsthaft verletzt.
Das Landgericht Köln hatte 2020 den einen Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord zu neun Jahren Haft verurteilt, den anderen zu einer Strafe von fünf und einem halben Jahren Haft wegen Beihilfe zum Totschlag. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Urteile aufgehoben und die Angelegenheit an das Landgericht Köln zurückverwiesen.
Nach Angaben der Anklage sollten die späteren Opfer bestraft werden, weil sie sich an einem vorherigen Einbruch in eine Treffstelle der Motorradclub Hells Angels beteiligt hatten. Einer der Angeklagten wird vorgeworfen, den Angriff auf den Pub mit einem anderen Angeklagten, der bereits wegen Bikergangstätigkeiten verurteilt war, verübt zu haben. Der andere Angeklagte wird als Informant beschuldigt.
Das Verfahren ist bis Ende Oktober auf 25 Verhandlungstage angesetzt.
Der Angeklagte, der ursprünglich wegen Beihilfe zum Mord in dem Landgericht Köln 2020 zu neun Jahren Haft verurteilt wurde, stammt aus Nordrhein-Westfalen. Das Revisionsverfahren, das von dem Bundesverfassungsgericht angestoßen wurde, führte zur Aufhebung der Urteile und zur Zurückverweisung der Angelegenheit an das Landgericht Köln für eine neue Verhandlung. Die Kriminalität innerhalb der Biker-Szene bleibt für die Polizei eine bedeutende Sorge.