Das Landgericht Bochum hat das Strafverfahren gegen eine Hebamme wegen Totschlags vorläufig eingestellt, nachdem eine werdende Mutter bei einer Hausgeburt gestorben ist. Am Freitag begründete das Gericht den Schritt damit, dass der Angeklagte im Prozess Verständnis gezeigt habe. Der 60-Jährige gab zu, dass seine Handlungen unangemessen waren.
Darüber hinaus machte die Witwe des Verstorbenen deutlich, dass sie keine Einwände gegen die Anstellung habe. Die Klage wird letztlich eingestellt, wenn die Beklagten bis März 2024 insgesamt 12.000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen.
Die schwangere Frau bestand darauf, im September 2020 zu Hause zu gebären, obwohl sie bereits schwanger war. Dies war bei ihrer ersten Schwangerschaft der Fall, bei der die Witwe aussagte, dass die Geburt 2017 erhebliche Komplikationen mit sich gebracht habe. Die Staatsanwälte sagten, die werdende Mutter habe während der Wehen eine weitere schwere Blutung erlitten und sich noch nicht erholt. Stunden später hatte die schwangere Frau zwei Liter Blut verloren und konnte nicht sprechen, als eine Hebamme einen Notruf absetzte und die Rettungskräfte benachrichtigte.
Die Hebamme gab während des Prozesses zu, dass sie ablehnen musste, wenn sie zu Hause gebären wollte. Darüber hinaus führte die Beklagte auch aus, dass sie sich im Vorfeld besser mit der Krankengeschichte der Schwangeren hätte auseinandersetzen sollen.