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Tod nach polizeilichen Ermittlungen: Justizbehörden weisen Kritik zurück

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Die Staatsanwaltschaft Brandenburg hat den Vorwurf einer einseitigen Ermittlung nach einem tödlichen Polizeieinsatz in Niederlem zurückgewiesen. Marc Böhme, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft, sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass eine von Anwälten der Angehörigen des Mannes eingereichte technische Aufsichtsklage „abgewiesen“ worden sei. In der Klage forderte Rechtsanwalt Falco Drescher die Staatsanwaltschaft Cottbus und die Polizei auf, sich aus dem Verfahren zurückzuziehen. Er warf den Ermittlern vor, die Ermittlungen zu blockieren. Der Spiegel berichtete am Montag über die Beschwerde.

Die Frage ist, ob ein 45-jähriger Mann bei einem Polizeieinsatz am 11. April sein Gesicht so lange auf den Boden drückte, dass er schließlich erstickte. Nach Angaben der Polizei überwältigten Beamte den Mann während des Einsatzes im Raum König Wusterhausen, weil er sich aggressiv verhielt und ihn biss und trat. Die Polizei setzte mit Hilfe der Anwohner Pfefferspray ein und fesselte den Mann. Anschließend wurde er ohnmächtig, ihm wurden die Handschellen abgenommen, Erste Hilfe geleistet und ein Notarzt gerufen, so die Polizei. Der Mann wurde in ein Berliner Krankenhaus gebracht, wo er am nächsten Tag verstarb.

Nach der Obduktion bleibt die konkrete Todesursache unklar: „Zusätzliche Meldungen werden derzeit eingeholt“, sagte der Sprecher. Staatsanwaltschaft Cottbus, Nicole Walter. Die Todesursache bleibt unklar. Eine Obduktion des Mannes ergab nach Angaben der an den Ermittlungen beteiligten Berliner Staatsanwaltschaft zunächst keine äußerlichen Anzeichen von Gewalt oder Fremdverschulden, die zu seinem Tod geführt hätten. Die Angehörigen des Mannes erstatteten gegen den beteiligten Polizisten Strafanzeige wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Tötung.

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