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Tod eines Zweijährigen: Urteil im Mordprozess gegen seinen Vater

Das Urteil gegen den Vater in einem Prozess um den Tod eines kleinen Jungen vor zehn Jahren wird am Montag (10 Uhr) am Schweriner Landgericht verkündet. Am Ende der Hauptverhandlung lagen die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung weit auseinander: Die Staatsanwälte forderten eine lebenslange Haftstrafe für den 50-Jährigen wegen Mordes. Auch Nebenkläger schlossen sich an. Die Verteidigung forderte Freispruch und verwies auf mehrere teilweise widersprüchliche Geständnisse des Mannes. Es gab keine Möglichkeit zu beweisen, dass der Mann die Tat tatsächlich begangen hatte.

Dies ist ein Fall voller Fragen – auch ein Jahrzehnt nach dem Tod des Zweijährigen. Sein Vater soll den Jungen im Januar 2013 getötet haben, weil er seinen Plänen, nach Spanien auszuwandern, im Weg stand, so die Staatsanwaltschaft. Der Mann steht seit Mitte Mai vor Gericht.

Die Ehefrau des Angeklagten, Mutter von zwei Kindern, zeigte ihren Mann fast acht Jahre nach dem mutmaßlichen Verbrechen an. Zwei Jahre später stellte sich der Vater, nachdem die Staatsanwaltschaft ihm mitgeteilt hatte, dass gegen ihn ermittelt werde. Mittlerweile lebt er in der Schweiz von seiner Frau getrennt.

Der Vater sagte der Polizei, er habe den Jungen in den Wald gefahren und sein Gesicht mit einer Decke in einem Kindersitz im Auto bedeckt. Dann versteckte er das tote Kind unter einem Ast im Wald. Allerdings verfasste der Vater für seine Frau eine andere Version – möglicherweise nur wenige Wochen nach der Tat. Also erstickte er seinen Sohn vor seinem Auto mitten im Wald. Vor Gericht schwieg der Angeklagte bis zuletzt zu den Vorwürfen.

Die Mutter meldete den Vorfall im Jahr 2020 der Polizei und behauptete, ihr Mann habe das kleine Kind zu seinen Großeltern gebracht, weil ihm der Umzug nach Spanien zu anstrengend erschien. Drei Wochen später erfuhr sie vom Tod ihres Kindes, als der Vater die Leiche nach Spanien brachte. Jahrelang drohte ihr Mann, ihr und ihrem anderen Sohn Schaden zuzufügen, wenn sie die Polizei riefen. Diesen Schritt hat sie 2020 trotzdem gemacht, weil sie es nicht mehr ertragen konnte.

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