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Tod eines Insassen: Interne Untersuchung spricht Beamten für schuldig

Gefängnis
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt.

Eine interne Untersuchung hat einen Polizisten nach dem Tod eines Insassen in der Justizvollzugsanstalt Aachen für schuldig befunden. Es bestehe der Verdacht, dass sie notwendige Sicherheitsmaßnahmen nicht konsequent getroffen habe – was Häftlinge zum Selbstmord ermutigen könnte, heißt es in einem vertraulichen Bericht des Rechtsausschusses des Landtags, der der dpa vorliegt.

– Am 14. Juni wurde der Angeklagte erdrosselt. Die Staatsanwaltschaft hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Die Behörden warten noch auf den Bericht und wollen sich nicht dazu äußern, ob Suizidpräventionsmaßnahmen mit der nötigen Vorsicht umgesetzt wurden. Die Gefängnisverwaltung leitete gleichzeitig eine interne Untersuchung in dieser Angelegenheit ein, die laut einem dem Landtag vorgelegten Bericht noch einen Schritt weiter ging als die Staatsanwaltschaft: mutmaßliches Fehlverhalten der Beamten. Gegen den Beamten wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Hintergrund: Das Opfer war drogenabhängig und unterlag daher einer besonderen Überwachung. Unter anderem werden die Gefangenen Tag und Nacht regelmäßigen Kontrollen unterzogen, um Suizidversuche aufzudecken oder zu verhindern. Dies wurde jedoch nicht „stufenweise“ umgesetzt.

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