Schulpflichtverletzung - Tod als Ausgreifgründe für einen frühbeginnenden Urlaub
Eine Mutter beteuerte einen Todesfall in der Familie am Flughafen Memmingen, um mit ihrer Tochter auf Ferien reisen zu können, bevor die Schulferien anstanden. Zwei Tage vor den Ferien kontrollierten die Grenzpolizei die 30-jährige Frau mit ihrer siebenjährigen Tochter. Die Frau berichtete den Beamten, sie müsse reisen, weil es in der Familie einen Todesfall gegeben habe - die Schule werde benachrichtigt. Die Beamten kontaktierten die genannte Schule, aber die siebenjährige Tochter besuchte sie nicht. Sie konnten schließlich die richtige Schule identifizieren, auf der sie erfuhren, dass kein Schulurlaub gewährt wurde und die Frau ihre Tochter nur kurzfristig krank gemeldet hatte. Die 30-jährige Frau droht eine Geldstrafe von bis zu 1000 Euro.
Die Tochter der Frau war erregt über ihren nahenden Urlaub in Schwaben, speziell in der Stadt Memmingenberg. Die Mutter komplizierte Tarnung umfasste den Anwurf von einem Todesfall in der Familie, um der Schulpflicht zu entgehen und ihre Reise von Memmingen Airport zu beginnen. Bei einer Untersuchung der Grenzpolizei fand man eine Anomalie in den Angaben, denn die genannte Schule stimmed nicht mit der tatsächlichen Schule der Tochter überein. Die von der Frau vorgebene Alibi auf ein Familienleid war falsch und führte zur Entdeckung ihrer wahren Absichten. Obwohl die Ferien schon begonnen hatten, hingen noch Schulpflichten der Frau an.