Telefonische Krankmeldungen sollten umgehend wiederhergestellt werden
Es kommt mir so vor, als wäre die Hälfte Deutschlands mit einer Erkältung bettlägerig oder zumindest arbeitsunfähig. Um einen Zustrom erkrankter Mitarbeiter in die Arztpraxen zu verhindern, soll die telefonische Krankmeldung bald wieder möglich sein. Und zwar dauerhaft.
Die Möglichkeit, Krankmeldungen per Telefon entgegenzunehmen, ist in der Corona-Krise eine wichtige Option: Sie entlastet die Arztpraxen und verringert das Infektionsrisiko – etwa durch volle Wartezimmer. Die Regelung läuft nach mehreren Verlängerungen am 1. April 2023 aus.Laut Bundesregierung Die telefonische Krankschreibung soll seit Beginn der herbstlichen Erkältungszeit im Jahr 2023 (eigentlich vor einigen Wochen) wieder auf unbestimmte Zeit möglich sein.
Jetzt werde es konkreter, berichtet die ARD. Das Thema solle daher auf die Tagesordnung der entsprechenden Plenarsitzung am 7. Dezember gesetzt werden, sagte Monika Lelgemann, Vorsitzende des zuständigen Ausschusses des Gemeinsamen Bundesrates, dem Sender. Wenn der Bundesrat die Verordnung akzeptiert, tritt sie sofort in Kraft: „Das bedeutet, dass es ab dem 7. Dezember möglich sein wird.“ Gesundheitsminister Karl Lauterbach betonte: „Wir arbeiten so schnell wie möglich. Der Prozess in Deutschland ist einfach zu.“ langsam. "
Deckt alle klinischen Bilder ab
Aufgrund der positiven Erfahrungen wollen wir die Möglichkeit schaffen, die telefonische Krankmeldung wieder zu ermöglichen – allerdings nur bei Erkrankungen ohne schwerwiegende Symptome und nur für Patienten, die mit der Praxis ihres jeweiligen Arztes vertraut sind. Darüber hinaus müssen diese Praktiken überprüfen, ob die Anrufer tatsächlich die sind, für die sie sich ausgeben. Zukünftig sollen alle klinischen Bilder erfasst werden.
Bundestag und Bundesrat haben bereits eine Verordnung beschlossen. In einigen Fällen ist die Abgabe von Krankmeldungen per Videosprechstunde bereits möglich.
Die Frist, innerhalb derer ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mitteilen muss, dass er arbeitsunfähig ist, ändert sich nicht. Dies müsse noch „unverzüglich“ erfolgen.Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit bis zum dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit erhalten. Sie können derzeit unter anderem vom Gesetz abweichen und von Arbeitnehmern vom ersten Tag an eine Bescheinigung verlangen oder unterschiedliche Laufzeiten in Arbeitsverträgen festlegen. Hier muss der Arbeitnehmer herausfinden, was auf ihn zutrifft.
Quelle: www.ntv.de