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Teilweise Wiederholung der Berliner Bundestagswahl vom 11. Februar

Die Berliner Bundestagswahl 2021 war von Unfällen geprägt und wird teilweise wiederholt werden müssen. Dies ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Termin ist nun bestätigt.

Wahlhelfer zählen in Wahllokalen die Stimmzettel für die Bundestagswahl. Foto.aussiedlerbote.de
Wahlhelfer zählen in Wahllokalen die Stimmzettel für die Bundestagswahl. Foto.aussiedlerbote.de

Bundestag - Teilweise Wiederholung der Berliner Bundestagswahl vom 11. Februar

Die Bundestagswahl 2021 findet am 11. Februar erneut in den betroffenen Berliner Wahlkreisen statt. Die Termine für die Teilwiederholung gab Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Dienstag in Karlsruhe bekannt. Brockler hofft, dass der Termin noch am selben Tag offiziell im Amtsblatt bekannt gegeben wird.

Nach zahlreichen Pannen hatte das Bundesverfassungsgericht zuvor entschieden, dass am Wahltag in einem Fünftel der 2.256 Berliner Wahlkreise wieder gewählt werden dürfe. Hintergrund ist, dass die Koalitionsfraktion im Bundestag eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht hat. (Az. 2 BvC 4/23)

Bröchler sagte, dass nach der Entscheidung des Karlsruher Richters nun mit der Detailplanung begonnen werden könne. „Für uns kann man also mit Sicherheit sagen, dass die Umsetzungsschritte für eine Wiederholungswahl, eine erfolgreiche Wiederholungswahl, jetzt begonnen haben und das ist unser Ziel.“ Das Urteil ist komplex, enthält aber nützliche Informationen. Er hat aus den vielen unglücklichen Ereignissen bei den Wahlen 2021, die seiner Amtszeit vorausgingen, Schlussfolgerungen gezogen. Brockler betonte, dass sich viel verändert habe.

Am Wahltag, dem 26. September 2021, herrschte in vielen Wahllokalen in Berlin Chaos: Lange Wartezeiten und Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Wahllokale müssen vorübergehend geschlossen bleiben oder bis nach 18 Uhr geöffnet bleiben – wenn die Wahllokale enden sollen. Anschließend wird in der Regel eine vorläufige Vorhersage des Ergebnisses getroffen.

Als möglichen Termin für eine Wiederwahl nannte Landeswahlleiter Bröchler vor einigen Wochen den 11. Februar 2024. Dies ist der letzte Sonntag in Berlin, bevor nach der Winterpause die Schule wieder beginnt. Neuwahlen müssen innerhalb von 60 Tagen nach dem Urteil stattfinden.

Aufgrund der Änderungen erklärte das Berliner Verfassungsgericht am 26. September 2021 die gleichzeitig stattfindenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus wegen „schwerwiegender institutioneller Mängel“ und einer Vielzahl von Wahlfehlern für ungültig. Diese Wahl stellt eine komplette Wiederholung der Wahl vom 12. Februar 2023 dar, sodass das schwarz-rote Bündnis das seit 2016 regierende Dreierbündnis aus Sozialdemokraten, Grünen und Linken ablöst.

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Quelle: www.stern.de

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