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Teilerfolg im Kampf gegen den Schutzgebietsrückgang

Der Bund Naturschutz Bayern (BN) hat im Streit um die Reduzierung des Landschaftsschutzgebietes im Landkreis Rosenheim erneut einen Teilerfolg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Antrag des BN auf normative Kontrolle gegen die Landessatzung „Inntal-Süd“ zulässig ist. Das Gericht hob daher die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung nach München zurück.

Mit der Inntal-Süd-Verordnung hat die Region 4.000 Hektar unter Schutz gestellt, rund 650 Hektar weniger als bisher. Der Bund Naturschutz (BN) engagiert sich seit fast zehn Jahren dafür. Seitdem wird der Streit vor Gericht ausgetragen.

„Dies ist ein großer Erfolg für den Naturschutz“, kommentierte BN-Gouverneur Peter Rottner. „Damit ist ein entscheidender doppelter juristischer Durchbruch gelungen.“ Denn: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet, dass sich Umweltorganisationen auf die Alpenkonvention berufen können. Die Alpenkonvention schreibt vor, dass Schutzgebiete nicht verkleinert werden dürfen.“ p>

Der Vorsitzende des Bundesstaates Barisan, Richard Mog, sagte: „Hoffentlich erkennen die Behörden und Politiker, dass sie jetzt die in der Alpenkonvention festgelegten Schutzmaßnahmen übernehmen. Die Alpenkonvention nimmt es ernst. Denn der Schutz der Alpen in Zeiten des Klimawandels ist enorm wichtig. »

Im Jahr 2014 haben Naturschützer gegen die Reduzierung von Landschaftsschutzgebieten geklagt. BN legte Berufung ein und das Verwaltungsgericht erkannte die Klage nicht an. Zunächst legte das Bundesverwaltungsgericht Revision beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein, der nun entschieden hat.

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