Ein Video zeigt ein Mädchen auf einer Plattform, zusammengerollt auf dem Boden. Zwei weitere Mädchen streiken. Schläge und Tritte gegen den Körper sind zu hören.
Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung des mutmaßlichen Täters nach dem Angriff auf einen 14-Jährigen im baden-württembergischen Rastatt. Die drei jungen Männer waren polizeibekannt und erfuhren erst später. Eine Untersuchung ist jetzt im Gange, da niemand dem Mädchen geholfen hat.
Die beiden 13-Jährigen griffen das Mädchen am Sonntag an. Über den Fall war jedoch wenig bekannt, bis einen Tag später beunruhigende Bilder im Internet auftauchten. Entgegen ersten Informationen sei das Mädchen nach dem Vorfall nicht ins Krankenhaus gebracht worden, teilte die Polizei mit. Stattdessen begab sich der junge Mann am Montag in eine Klinik und wurde nach ambulanter Behandlung mit leichten Verletzungen entlassen.
Wenige Stunden vor dem Vorfall war der 14-Jährige laut Polizei mit den beiden mutmaßlichen Angreifern am Bahnhof Bietigheim bei Ludwigsburg zusammen gewesen, es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Am Tag zuvor war sie in eine Auseinandersetzung mit einem ebenfalls identifizierten Mädchen aus Gaggenau verwickelt gewesen. Darüber hinaus vermutet die Polizei in Offenburg, dass dies mit ähnlichen Vorfällen in Karlsruhe in der Vergangenheit zusammenhängt.
Auf Kopf und Körper getreten
Das Video aus Rastatt zeigt, wie die 14-Jährige zu Boden geschlagen wird, als zwei Mädchen sie schlagen und mehrmals gegen Kopf und Körper treten. Die Polizei ermittelt auch gegen diejenigen, die das Verbrechen gefilmt, aber nicht geholfen haben. Wegen unterlassener Hilfeleistung und möglicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Mehrere Zeugen, meist Kinder und junge Erwachsene, wurden identifiziert.
Wie erklären Sie sich das Fehlen von Zeugen, die helfen könnten? Die Sozialpsychologie führt dieses Verhalten auf den sogenannten Bystander-Effekt zurück. Daher sinkt die Wahrscheinlichkeit, im Notfall Hilfe zu erhalten, mit zunehmender Anzahl von Umstehenden. Der Grund dafür sei, die Verantwortung auf andere abzuwälzen, erklärt Gerd Bohner, Professor für Sozialpsychologie an der Universität Bielefeld. „Alle gehen davon aus, dass andere helfen.“ Bei gewalttätigem Verhalten könne auch die Angst vor Gefahr ein Eingreifen verhindern.
Jeder unter 14 Jahren wird nicht bestraft
Dem mutmaßlichen Angreifer droht jetzt eine Strafe? Gegen Kinder unter 14 Jahren kann kein Strafverfahren eingeleitet werden – auch nicht bei gefährlicher Körperverletzung. In solchen Fällen wird in der Regel das Jugendamt benachrichtigt, so die Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Diese prüft Maßnahmen und beispielsweise, ob die Eltern ihrer Fürsorgepflicht nachkommen. Im schlimmsten Fall könnte das Sorgerecht entzogen werden.