Das Landgericht München 1 verurteilte einen 17-Jährigen wegen Totschlags zu sieben Jahren Gefängnis, nachdem er einen Rivalen erstochen hatte. Der Teenager bestritt die Vorwürfe in seinem Prozess und gab einer anderen beteiligten Person die Schuld. Doch wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, wurde die gesamte Tat von einem unbeteiligten Zeugen gefilmt.
Die Aufnahmen stimmten mit Bildern überein, die aus zahlreichen Zeugenaussagen während des Prozesses hervorgingen. Daher war das spätere Opfer das erste, das sich selbst erstochen hat. Doch am Ende stach der Angeklagte, der zur Tatzeit im März 2022 erst 16 Jahre alt war, dreimal mit einem Messer auf den inzwischen unbewaffneten 18-Jährigen ein – zumindest bei der Tatbegehung, letzteres lag bereits am Boden. Das Herz wurde erstochen.
Die Jugend- und Handelskammer stellte fest, dass der Angeklagte schwerwiegende Bildungsmängel und schädliche Tendenzen aufwies. Es wird gesagt, dass er bei seinen Verbrechen von einem falschen Ehrgefühl geleitet wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.