Rechtsstreit - „Süßwarenkartell“: Hersteller zahlen Strafen
Der lange „Rechtsstreit“ um ein Kartell von Süßwarenherstellern geht zu Ende. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verkündete am Dienstag ein Urteil, wonach das Bahlsen-Unternehmen für einen kartellrechtswidrigen Informationsaustausch rund 3,56 Millionen Euro zahlen muss. Griesson de Beukelaer 2,25 Millionen und CFP Brands 450.000. Ursprünglich war eine Erhöhung der Bußgelder geplant, doch vor der Urteilsverkündung einigten sich die Unternehmen mit dem Gericht.
Ziel war es, dass sich die Unternehmen zwischen 2006 und 2008 im Rahmen einer Branchenarbeitsgruppe über den Stand der Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel austauschen.
Im Jahr 2013 verhängte das Bundeskartellamt aus unterschiedlichen Gründen Bußgelder gegen insgesamt 11 Süßwarenhersteller. Einige Unternehmen erhoben damals Einspruch, und die Streitigkeiten gingen seitdem mehrfach vor Gericht. Gegen die letzten drei betroffenen Unternehmen sind inzwischen Urteile ergangen (Az. V-6 Kart 9/19 OWi). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der vorherigen Vereinbarung zwischen den Parteien ist ein rechtlicher Schritt jedoch unwahrscheinlich.
Ein Sprecher von Bahlsen betonte, dass der Vorwurf der angeblichen Preismanipulation fallengelassen worden sei. „Grund für das Bußgeld ist nun der Informationsaustausch innerhalb der Süßwarenbranche, der vor allem dazu dient, weitgehend unzumutbare Sonderanforderungen im Lebensmitteleinzelhandel zu verhindern.“
Urteil des OLG Düsseldorf
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Quelle: www.stern.de