Das Studentenwerk Hamburg ruft Studierende und Studierende der Stadt dazu auf, den ihnen zustehenden Energiezuschuss in Höhe von 200 Euro einzufordern. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, „sollte diese finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen und dies bis spätestens Ende September 2023 tun“, sagte Sven Lorenz, Geschäftsführer des Studierendenwerks Hamburg, der Nachrichtenagentur dpa.
Aus den Angaben geht hervor, dass alle Studierenden sowie Berufsschüler und Fachschüler anspruchsberechtigt sind, die in Deutschland studieren und zum 1. Dezember 2022 ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben. Lorenz betont: „Bewerbsberechtigt sind auch Werkstudenten, die bereits von der 300-Euro-Pauschale für Mitarbeiterenergie profitieren.“
Mit der einmaligen Energiepreispauschale hofft die Bundesregierung, dass die Menschen das tun in der Lage sein, an Schulungen zu hohen Gaspreisen teilzunehmen und die Strompreise zu unterstützen. Anfang September reichten 86.087 von 121.802 Hamburger Studierenden und Fachschülern ihre Bewerbungen ein. Dies entspricht einem Anteil von 70,7 %. Mehr als 17,2 Millionen Euro wurden ausgezahlt. Bundesweit lag die zuletzt ausgezahlte Summe bei rund 2,7 Millionen Anträgen und knapp 548 Millionen Euro.
Angesichts der Coronavirus-Pandemie und der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten nach dem Krieg in der Ukraine forderte Lorenz weitere Unterstützung für Studierende. „Die Bundesregierung wird aufgefordert, Strukturreformen anzustoßen, die letztlich auch den deutlich steigenden Miet- und Verpflegungskosten durch das BAföG Rechnung tragen.“ Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern dürfe nicht ausschlaggebend für die Aufnahme eines Studiums sein.