Studentenarbeit
Sie studieren und müssen nebenberuflich Geld verdienen, weil BAföG oder andere finanzielle Unterstützung nicht ausreichen, um über die Runden zu kommen. Möglicherweise erhalten Sie überhaupt keine Hilfe, sodass Ihnen keine andere Wahl bleibt, als Teilzeit zu arbeiten. Dieser Nebenjob kann Ihnen auch dabei helfen, erste Berufserfahrungen zu sammeln und nützliche Kontakte zu knüpfen. Unabhängig davon, ob Sie in Ihrem zukünftigen Arbeitsbereich tätig sind oder nicht. Wenn es um eine Nebentätigkeit als Student geht, stellen sich oft viele Fragen, wie zum Beispiel: Muss ich Steuern zahlen? Wie werde ich versichert? Hat mein Job Auswirkungen auf mein BAföG? Hier finden Sie Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.
Achtung! Am 7. Juli 2023 hat Deutschland im Rahmen der Fachkräftemigration ein neues Gesetz verabschiedet. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Vereinfachungen, um Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen. Es ist unklar, wann genau die verschiedenen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden. Wenn es soweit ist, werden wir ein Update auf unserer Website veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um mehr zu erfahren.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Community-Plattform „Gemeinsam in Deutschland” Unsere Community Manager beantworten gerne Ihre Fragen!
Was muss ich beachten?
Kann ich arbeiten?
Ob Sie sich in der Regel auf Ihre Aufenthaltserlaubnis verlassen können, erfahren Sie in unserem Kapitel „Arbeitserlaubnis“. Wenn Sie mit einem Studentenvisum nach Deutschland kommen, können Sie 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Wenn die 120-Tage-Grenze überschritten wird, müssen Sie die Einwanderungsbehörde benachrichtigen. Auch Praktika gelten als „normale“ Arbeit, auch wenn sie unbezahlt sind. Von den 120 Tagen wird die Praktikumszeit abgezogen. Handelt es sich aber um ein sogenanntes Pflichtpraktikum, zählt das nicht.
Welche Art von Arbeit kann ich machen?
Grundsätzlich können Sie jede Stelle annehmen. Typische Studentenjobs finden sich meist in der Gastronomie (z. B. als Kellner), im Einzelhandel (z. B. Verkauf im Laden oder im Regal) oder im Bildungsbereich (Nachhilfe). Auch als sogenannter „Werkstudent* oder direkt als Student können Sie sich über Ihr zukünftiges Berufsfeld informieren bei einer Universitätsassistentin. Als studentische Hilfskraft („Hiwi“) arbeiten Sie beispielsweise in einer Universitätsbibliothek, leiten Tutorien oder recherchieren Literatur für Professoren. Diese finden Sie auf der Website nebenjob.de30 Eine Liste der beliebtesten Studentenjobs, die Ihnen vielleicht eine Vorstellung davon gibt, was Sie gerne machen würden.
Wo finde ich Teilzeitarbeit?
Es gibt viele Websites, auf denen Studenten kostenlos nach Teilzeitjobs suchen können. Auf jobmensa.de, studentjob.de a>, jobber.de, nebenjob. de und jooble.org finden Sie ganz einfach einen Job in Ihrer Stadt. Auf den meisten dieser Seiten können Sie auch ein eigenes Profil erstellen, um passende Stellenangebote direkt per E-Mail zu erhalten, ohne selbst danach suchen zu müssen. Auf campusjaeger.de und aubi-plus.com Hier finden Sie auch Stellenausschreibungen für Werkstudenten. An größeren Hochschulen vermitteln Studentenwerke häufig Teilzeitjobs für Studierende an der eigenen Hochschule. Stellenausschreibungen für studentische Hilfskräfte finden Sie direkt im Schwarzen Brett Ihres Fachbereichs oder bei Ihrem Fachbereichssekretariat. Sie können sich auch bei einem Zeitarbeitsunternehmen als Zeitarbeitskraft bewerben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Zeitarbeit/Zeitarbeit“.
Informationen und Tipps zur richtigen Bewerbung finden Sie in unserem Kapitel „Jobsuche und Bewerbung.
Wie viel Arbeit kann ich leisten?
Um Ihren Studentenstatus nicht zu gefährden, sollten Sie während der Schulzeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie mehr arbeiten, gelten Sie als regulärer Arbeitnehmer. Dies hat Auswirkungen auf die Art Ihrer Krankenversicherung und Ihre BAföG-Ansprüche. Während der Semesterferien gelten abweichende Regelungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Kann ich in den Semesterferien arbeiten?“
Wie viel kann ich verdienen?
Grundsätzlich müssen Sie als Student ab einem bestimmten Betrag Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung) und Steuern zahlen. Je nachdem, wie viel Sie verdienen, müssen Sie möglicherweise weder eines noch eines oder beides bezahlen. Der Zeitpunkt jedes Szenarios hängt vom Arbeitsumfang und Einkommen ab. Wenn Sie weniger als 520 Euro im Monat verdienen (Minijob), müssen Sie weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern zahlen. In den 520 € sind etwaige Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld oder Festtagsbonus enthalten. Wenn Ihr monatliches Einkommen weniger als 520 Euro beträgt und Sie die restlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich auch über Ihre Eltern oder Ihren Ehepartner versichern. Dies nennt man Hausratversicherung. Weitere Informationen finden Sie unter studis-online.de.
Wenn Sie zwischen 520,10 und 2.000 € im Monat verdienen (Midi-Job), sind Sie in der Regel nicht mehr von der Hausratversicherung abgesichert. In diesem Fall müssen Sie eine eigene Krankenversicherung abschließen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen können Sie sich in der Regel zu günstigen Studentenbeiträgen absichern. Weitere Informationen finden Sie auf der Website studis-online.de. Sie müssen auch Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Eine Arbeitslosenversicherung und eine Pflegeversicherung sind jedoch nur dann erforderlich, wenn Sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie von der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung befreit. Wenn Sie einen mittelgroßen Job haben, müssen Sie Steuern zahlen.Ihr Arbeitgeber zieht Ihre Steuer automatisch von Ihrem Gehalt ab und gibt sie an das Finanzamt weiter. Dazu benötigt er Ihre Steuer-ID-Nummer. Wenn Ihr Jahreseinkommen jedoch unter dem Steuerfreibetrag liegt, erhalten Sie nach Abgabe der Steuererklärung für das nächste Jahr eine Rückerstattung. Aktuelle Steuerbefreiungen finden Sie auf der Website mehrwertsteuerrechner.de. Es lohnt sich jedoch auf jeden Fall, eine Steuererklärung abzugeben, da Sie Betriebsausgaben oder Ausbildungskosten von der Steuer absetzen können. Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie in unserem Kapitel „Steuererklärung“.
Wenn Sie mehr als 2.001 € im Monat haben und ein Monatsgehalt beziehen, entfallen sämtliche Studentenprivilegien und Sie müssen wie ein normaler Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen.
Mehr zum Thema Mini- und Midi-Jobs erfahren Sie in unserem Kapitel „Midi-Jobs“.
Kann ich in den Semesterferien arbeiten?
Wenn Sie in den Semesterferien vorübergehend Ferienarbeit leisten, sind Sie in der Regel von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Während der Semesterferien darf die Arbeitszeit jedoch drei Monate bzw. 70 Arbeitstage im Jahr nicht überschreiten, andernfalls werden Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Wenn Sie in den Semesterferien mehr als 26 Wochen im Jahr arbeiten, müssen Sie Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Wenn Sie während der Arbeit im Urlaub weniger als 520 € pro Monat verdienen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Wer mehr verdient, muss Steuern zahlen. Wenn Ihr Jahreseinkommen jedoch unter dem Steuerfreibetrag liegt, erhalten Sie nach Abgabe der Steuererklärung für das nächste Jahr eine Rückerstattung. Aktuelle Steuerbefreiungen finden Sie auf der Website mehrwertsteuerrechner.de.
Trotz Teilzeitjob?
Ja. Ihr Einkommen darf jedoch im Jahr und im Bewilligungszeitraum 6.240 € nicht überschreiten. Dies entspricht einem Auftragswert von 520 €. Wenn Sie mehr verdienen, sinkt Ihr BAföG.
Habe ich Anspruch auf den Mindestlohn?
Studierende haben auch Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Weitere Informationen zum Thema Mindestlohn finden Sie im Kapitel „Arbeitsvertrag“. Bitte beachten Sie: Der Mindestlohn gilt nicht für Entlohnungen im Rahmen von Pflichtpraktika oder dualen Studiengängen.
Habe ich Anspruch auf Freistellung?
Ja. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub. unabhängig davon, ob er oder sie Student ist. Wenn Sie das ganze Jahr über fünf Mal pro Woche arbeiten, haben Sie Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub pro Jahr. Wenn Sie weniger Tage pro Woche arbeiten, verringern sich auch Ihre Urlaubstage. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Arbeitsvertrag“.
Wichtig
Achten Sie bei der Jobsuche auf faire Konditionen. Leider gibt es immer wieder Arbeitgeber, die Studierende ausnutzen, indem sie ihnen zum Beispiel weniger als den Mindestlohn zahlen oder sie zu Probejobs zwingen, ohne ihnen einen (fairen) Lohn zu zahlen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr Studierendenwerk.