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Strenge Regulierung von unhosted Wallets

Die Weichen sind gestellt. Diese Woche gab das Europaparlament sein Votum zur so genannten Finanztransferverordnung (TFR) ab. Begleitend zur Abstimmung konnte eine Debatte über die Verordnung im Livestream verfolgt werden.

Im Themenkomplex “E” schreibt die TFR strenge Anti-Geldwäsche-Maßnahmen für Krypto-Dienstleister unter anderem beim Handel mit Krypto-Assets von oder zu sogenannten Unhosted Wallets vor. Demzufolge werden Anbieter in Zukunft komplizierte Aufzeichnungs- und Überprüfungsverfahren von Transaktionsdaten implementieren müssen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, diese mit den zuständigen Behörden ab einem Volumen von 1.000 Euro zu teilen. Für die Aufnahme des Abschnitts in den Entwurf haben die Abgeordneten mit 62 zu 51 Stimmen gestimmt, wobei es fünf Enthaltungen gegeben hat.

Der Abschnitt 18aa wurde ebenfalls in den Themenbereich “G” integriert. Darin heißt es, dass Anbieter von Krypto-Transaktionen zukünftig “keinerlei Transaktionen von Krypto-Assets” von oder an Anbieter von Krypto-Transfers, die nicht konform sind, ermöglichen dürfen. Nach Ansicht vieler Szenekenner könnte dies ein Verbot von nicht gehosteten Wallets bedeuten. Damit wird praktisch der Bereich DeFi weitgehend eingeschränkt. Bei vier Enthaltungen haben die Abgeordneten mit 69 zu 45 Stimmen für die Aufnahme des Abschnitts in den Gesetzentwurf gestimmt.

Der DeFi-Bereich zeigt sich entsetzt

Die Abstimmung bedeutet eine bittere Niederlage für den Krypto-Standort in Europa. Dadurch könnten die Geschäftsmodelle einer Reihe von europäischen Kryptoanbietern erheblich beschnitten oder vollständig ruiniert werden. Hierzu äußert sich Peter Grosskopf, Mitbegründer von Unstoppable Finance, wie folgt:

„Im Bereich der unhosted Wallets führt die Regulierung definitiv zu weit. Die Verifizierungspflicht für ungehostete Wallets ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Menschen und hätte auch schwerwiegende Folgen für das DeFi-Ökosystem in Europa. All dies geschieht mit einem mehr als überschaubaren Nutzen für die Geldwäsche.“

Die Entscheidung ist ein enormer ökonomischer, finanzieller und sozialer Einschnitt für den DeFi Space, so Grosskopf.

Wie soll es weitergehen?

Doch damit ist noch nicht alles vorbei. Zum einen haben die Gegner des DeFi-Verbots weiterhin die Option, die Entscheidung anzufechten. Voraussetzung ist jedoch, dass sich dafür eine Mehrheit im Lager findet. In der Folge müsste der Entwurf erneut im Ausschuss diskutiert werden, so dass sich seine Verabschiedung hinauszögern könnte.

Wenn der Entwurf nicht angefochten wird, dann wird er in den Trilog zwischen der EU-Kommission und dem Rat gehen. Hier werden die entsprechenden Verhandlungen weitergeführt. Man hofft wohl darauf, dass ein Verbot von DeFi in den weiteren Gesprächen noch abgewendet werden kann. Wie es dazu kommen wird, ist momentan noch unklar. Soweit bekannt ist, scheint die Kommission durchaus kompromissbereit zu sein.

Im Anschluss an die Abstimmung geht das Ergebnis an das Parlament und den Rat zurück. Eine abschließende Entscheidung wird laut Quellen, die dem EU-Parlament nahe stehen, für Mitte Juni 2022 erwartet.

Quellen: www.btc-echo.de

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