Die Betreiber des geplanten LNG-Terminals an der Küste Rügens wehren sich vor Gericht gegen Vorwürfe mangelnder finanzieller Zuverlässigkeit und Transparenz. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht München I will die Deutsche Regas dem vom Ostseebad Binz beauftragten Anwalt mehrere Äußerungen als «unwahre Tatsachenbehauptungen» verbieten lassen.
Die Gemeinde will das geplante Flüssiggas-Terminal verhindern, da sie Einbußen für den Tourismus fürchtet. In dem Münchner Verfahren geht es um Vorwürfe, die der von der Gemeindeverwaltung beauftragte Anwalt Reiner Geulen im Juli per Pressemitteilung publik gemacht hatte.
Darin war unter anderem von einem intransparenten Finanzierungshintergrund die Rede, von fehlender Erfahrung der von der Deutschen Regas angeworbenen Investoren in der Energiebranche, außerdem von Hinweisen, dass «Finanzkörperschaften» von den Cayman Islands nach Deutschland transferiert worden sein sollen. Der Aufsichtsratsvorsitzende des Unternehmens, Stephan Knabe, wies das am Rande der Verhandlung als «Kampagne» zurück.
Die 26. Zivilkammer ließ erkennen, dass sie den «intransparenten Finanzierungshintergrund» als Meinungsäußerung durchgehen lassen wird. Zu den übrigen Punkten sagte die Vorsitzende Richterin, dass es sich dabei nach vorläufiger Auffassung der Kammer durchaus um Tatsachenbehauptungen handle. «Wir sind sehr zuversichtlich», kommentierte anschließend Gernot Lehr, der Anwalt der Deutschen Regas.